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alle Urteile, veröffentlicht am 25.06.2011

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.04.2011
- 5 O 269/10 -

Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes Schlagloch

Straßenbenutzer muss sich gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet

Gemeinden als Träger der Straßenbaulast müssen nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand unterhalten. In geeigneter und zumutbarer Weise müssen alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausgeräumt oder erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt werden, die für den Benutzer bei gebotener Sorgfalt nicht erkennbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Pkw-Schaden, nachdem der Fahrer in ein 70 mal 30 cm großes Schlagloch gefahren war. Der Schaden belief sich auf eine Höhe von 1.000 Euro für die Durchführung einer fachgerechten Reparatur. Diesen Betrag wollte der Fahrzeugbesitzer jetzt von der verantwortlichen Gemeinde ersetzt haben, da diese seiner Meinung nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe und demnach zum Schadenersatz verpflichtet sei.Das Landgericht Heidelberg erklärte die Klage des Geschädigten für unbegründet. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde habe nicht festgestellt werden können und damit auch... Lesen Sie mehr