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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020
- 10 ME 199/20 -
Keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei einmaliger unerlaubter Kinderbetreuung in privater Wohnung
Kinderbetreuung in anderen als genehmigten Räumlichkeiten stellt Pflichtverletzung dar
Betreut eine Tagespflegeperson die Kinder in der privaten Wohnung, obwohl diese Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung nicht genehmigt sind, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Jedoch rechtfertigt der einmalige Verstoß keine Aufhebung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer
Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück
Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Eilantrag zurück. Die wiederholte Betreuung der ihr anvertrauten Kinder in nicht genehmigten Räumen rechtfertige die sofortige Entziehung der
Oberverwaltungsgericht verneint Rechtmäßigkeit der Erlaubnisentziehung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der
Entzug der Tagespflegeerlaubnis bei wiederholten Verstößen
Zweifel an der Eignung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 16.08.2020
[Aktenzeichen: 3 B 4086/20]
- Schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt sofortigen Entzug der Betreuungserlaubnis für Tagesmutter
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.05.2014
[Aktenzeichen: 4 B 48/14]) - Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2020
[Aktenzeichen: OVG 6 S 34/20])
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Dokument-Nr. 29458
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