Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.01.2015
- 6 UF 155/13 -
Altersbestimmung eines Mündels per Röntgenuntersuchung zulässig
Ergebnisse eines rechtsmedizinischen Gutachtens nach Zustimmung des Betroffenen zur Röntgenuntersuchung gerichtlich verwertbar
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass in einer Vormundschaftssache das Alter des betroffenen Mündels mit einer Röntgenuntersuchung bestimmt werden darf, wenn das anwaltlich vertretene Mündel in die ärztliche Untersuchung einwilligt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das betroffene Mündel, eine junge Frau aus Guinea, reiste im Februar 2012 in das Bundesgebiet ein und wurde vom Jugendamt Dortmund in Obhut genommen. Diesem gegenüber gab sie an, im April 1997 in Mamaoun (Guinea) geboren worden zu sein. Im Februar 2012 sei sie als 14-Jährige ohne Begleitung mit dem Flugzeug an unbekannter Stelle ins Bundesgebiet eingereist. Ausgehend hiervon ordnete das Amtsgericht die
Ausländerbehörde teilt Registrierung der Betroffenen mit anderem Geburtsdatum in Belgien mit
Wenige Monate später teilte die zentrale Ausländerbehörde mit, die Betroffene sei bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland unter Vorlage eines Passes mit einem Geburtsdatum aus dem Jahre 1989 und einer vermerkten Eheschließung in Belgien registriert worden.
Betroffene wollte sich mit den in Belgien vorgelegten Papiere vor Zwangsheirat schützen
In dem daraufhin zur Aufhebung der
Vom Amtsgericht beschlossene rechtsmedizinische Untersuchung belegt Volljährigkeit der Betroffenen
Im gerichtlichen Verfahren hat die anwaltlich vertretene Betroffene einer ärztlichen Untersuchung zum Zwecke ihrer Altersbestimmung zugestimmt. Das Amtsgericht hat daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens über das
Beschwerde gegen angeblich unzulässiges rechtsmedizinisches Gutachten erfolglos
Die Beschwerde der Betroffenen ist erfolglos geblieben. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist die
In Röntgenuntersuchung kann auch zwecks Altersbestimmung eingewilligt werden
Das ergebe sich aus dem rechtsmedizinischen
Betroffene hatte wirksam in Röntgenuntersuchung eingewilligt
Eine solche Einwilligung habe die Betroffene wirksam erklärt. Der ärztlichen Untersuchung habe die anwaltlich vertretene Betroffene ausdrücklich zugestimmt, die in diesem Rahmen angeordnete
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20934
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20934
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.