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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.09.2013
- 2 WF 161/13 -
Kein Anspruch auf Unterhalt bei ausreichend vorhandenen BAföG-Leistungen
Studierenden ist Inanspruchnahme von BAföG aufgrund günstiger Darlehensbedingungen in der Regel zumutbar
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehn gewährt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Dortmund bei ihrer Mutter wohnhafte, 21 Jahre alte Antragstellerin studiert an der Universität Duisburg-Essen. Ihr in Bottrop wohnhafter Vater, der Antragsgegner, zahlt monatlich ca. 210 Euro Kindesunterhalt. Unter Hinweis auf ihr
Unterhaltsberechtigter muss zur Vermeidung von Unterhaltsbedürftigkeit die Möglichkeit zur Kreditaufnahme ausnutzen
Die von der Antragstellerin für ihr Unterhaltsbegehren beantragte Verfahrenskostenhilfe hat das Oberlandesgericht Hamm versagt. Die Antragstellerin habe ihre Unterhaltsbefürftigkeit nicht dargetan. BAföG-Leistungen seien unterhaltsrechtliches Einkommen, das die Bedürftigkeit mindere. Im Unterhaltsrecht obliege es ggf. dem Verpflichteten, ein Darlehn aufzunehmen, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Entsprechendes gelte aber auch für den Unterhaltsberechtigten, der - im Rahmen des Zumutbaren - eine Möglichkeit zur Kreditaufnahme ausnutzen müsse, um nicht selbst unterhaltsbedürftig zu werden.
Belastung des Einstiegs ins Berufslebens mit Darlehnsverbindlichkeit macht Inanspruchnahme von BAföG-Leistungen nicht unzumutbar
Im vorliegenden Fall sei es der Antragstellerin zuzumuten, BAföG-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese würden zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehn gewährt. Das Darlehn sei erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderung in monatlichen Raten - bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro - zu tilgen, wobei bei guten Leistungen ein Teil des Darlehns erlassen werde. Wegen dieser günstigen Darlehnsbedingungen sei es einem Studierenden in der Regel zuzumuten,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Studentin erhält trotz mangelndem Anspruch auf BAföG-Leistungen Zuschuss zu Unterkunftskosten
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.03.2009
[Aktenzeichen: L 6 AS 340/08 B ER]) - Kein Anspruch auf BAföG bei Besitz eines von der Großmutter angelegten Sparkontos
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2007
[Aktenzeichen: 12 S 2539/06])
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 8, Anmerkung: 8, Autor: Wolfram Viefhues jurisPR-FamR 8/2014, Anm. 8, Wolfram Viefhues | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 97 MDR 2014, 97 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 396 NJW 2014, 396
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Dokument-Nr. 17192
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