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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertragsdauer“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012
- XII ZR 42/10 -

Fitnessvertrag kann auch weit vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden

Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung

Fitnessverträge dürfen eine Laufzeit von 24 Monaten haben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Allerdings, so der BGH kann der Kunde bei gesundheitlichen Einschränkungen den Vertrag weit vor Ablauf außerordentlich kündigen.

Im vorliegenden Fall versuchte der Kunde eines Fitness-Centers seinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Als Grund gab er gesundheitliche Probleme an, die ihm die Nutzung der Einrichtung unmöglich machen würden und die er durch Vorlage eines ärztlichen Attests belegte. Das Fitness-Center akzeptierte die Kündigung jedoch nicht und wollte den Vertrag erst zum nächst möglichen Kündigungstermin, der zehn Monate später war, akzeptieren. Da der Mann die Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von 44,90 Euro schließlich einstellte, klagte das Fitness-Center auf Zahlung der ausstehenden Beiträge.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 26.11.1999
- 56 C 1402/99 -

Fitnessvertrag: Schwangerschaftspause muss nicht "nachgeholt" werden

Kein Einfluss auf Kündigungsfrist, wenn Vertragspause aufgrund einer Schwangerschaft eingelegt wird

Wird in einem Fitnessvertrag das Aussetzen des Vertragsverhältnisses für die Zeit einer Schwangerschaft eingeräumt, so führt dies nicht zu einer Verlängerung der Gesamtvertragslaufzeit. Als überraschende Klausel wird eine solche Regelung nicht Vertragsbestandteil. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe hervor.

Im vorliegenden Fall schloss eine Kundin einen Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten ab. Eine Kündigung musste laut allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Monat vor Vertragsende erfolgen, da sich die Mitgliedschaft sonst um weitere sechs Monate verlängern würde. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde für Frauen bei Schwangerschaft ein Ruhen des Vertragsverhältnisses... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.04.2011
- 213 C 4124/11 -

AG München: Formular eines Adressbuchverlags darf Kosten für Eintragung nicht verschleiern

Begründung von Entgeltpflicht und Laufzeit des Vertrags müssen deutlich erkennbar sein

Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall unterhält eine Firma auf einer Webseite www.Gewerbedatenbank.org ein Internetverzeichnis, in das sich Selbständige und Gewerbetreibende mit ihren Kontaktdaten eintragen lassen können.Im September 2010 wurde einem Handelsunternehmen ein Antragsformular übermittelt, mit dem das Angebot unterbreitet wurde, die Daten des Unternehmens in das Verzeichnis... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.11.1998
- 132 C 10555/98 -

Unwirksame Vertragsklausel: Kündigungsmöglichkeit eines Fitnessvertrages darf nicht nur einmal im Jahr bestehen

Lang dauernde Bindung des Kunden ist durch berechtigte Interessen des Betreibers nicht zu rechtfertigen

Soll sich ein Fitnessvertrag laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist um ein ganzes Jahr verlängern, so wird diese Klausel unwirksam. Ein Vertrag sollte nach Auffassung des Amtsgerichts Dortmund mehrmals im Jahr zu kündigen sein.

Im vorliegenden Fall klagte der Kunde eines Fitnessstudios gegen die Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Kündigung des Fitnessvertrages lediglich einmal im Jahr mit einer Frist von sechs Wochen möglich sein sollte.Das Amtsgericht Dortmund erklärte die im Vertrag enthaltene Kündigungsklausel gemäß § 9 AGBG für unwirksam. Die... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011
- 38 O 148/10 -

Gewerbeauskunft-Zentrale verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Branchenbuchanbieter darf irreführende Vertragsformulare nicht mehr versenden

Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - untersagt, ein bislang von ihr verwendetes Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag in ihr Internet-Adressregister zu versenden. Weiter darf die GWE nicht mehr mit der Angabe eines Monatspreises für den Eintrag in ihr Register werben, wenn die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.

Geklagt hatte ein Wirtschaftsverein, der sich die "Bekämpfung von Schwindelfirmen und Praktiken" zum Ziel gesetzt hat. Er klagte gegen die Verwendung des Formulars, das die Gewerbeauskunft-Zentrale an Unternehmer und Gewerbetreibende versendet hat, bei dessen Rücksendung mit Unterschrift eine kostenpflichtige Eintragung in das Internet-Adressregister erfolgte.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990
- 12 O 190/90 -

Fitnessstudio: Klausel, die eine Kündigung bei Umzug von mindestens 50 km Entfernung zulässt, ist unwirksam

LG Düsseldorf erklärt fünf Klauseln in Fitnessvertrag für unwirksam

Das Landgericht Düsseldorf hat bereits 1990 einem Fitnessstudio die Verwendung von mehreren einseitig zu seinen Gunsten formulierten, rechtlich unwirksamen Vertragsklauseln untersagt. Geklagt hatte ein Verbraucherverband, der in dem Vertrag einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sah.

Das Gericht stellte u.a. fest, dass die Klausel, dass die Mitgliedschaft bei einem Umzug von mindestens 50 Kilometer Entfernung beendet werden könne, unwirksam sei. Diese Klausel erwecke nämlich den Eindruck, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund nur bei einem Umzug von mindestens 50 Kilometer Entfernung in Betracht komme. Darin liege eine unangemessene Benachteiligung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.06.2010
- BVerwG 8 C 24.09 -

BVerwG: Heimvertrag endet stets mit Tod des Pflegeleistungsempfängers

Anwendung der allgemeinen heimrechtlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Fortgeltungsvereinbarungen ausgeschlossen

Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, enden stets mit dem Sterbetag des Bewohners. Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und zur Fortzahlung des Heimentgelts bezüglich der Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, dürfen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung nicht geschlossen werden und sind unwirksam. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall betreiben die Klägerinnen vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt. Nach ihrem Mustervertrag endete der Heimvertrag erst zwei Wochen nach dem auf den Sterbetag des Bewohners folgenden Tag, falls der Heimplatz nicht zuvor neu belegt wurde. Für den Zeitraum der Fortgeltung des Vertrages mussten die Unterkunfts- und die anteiligen Investitionskosten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2009
- 17 U 497/08 -

OLG Karlsruhe zur rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung einer Vertragsklausel beim Bonus-Sparen

Ausnutzen einer mangelhaften Vertragsgestaltung zum eigenen Vorteil nicht zulässig

Wer bei einer Bank einen Sparvertrag mit veränderbaren Sparraten und Bonuszahlungen abschließt, kann nicht zum Ende der Laufzeit die Ratenbeträge massiv erhöhen, um trotz einer geringen Spardauer eine volle Bonuszahlung zu erhalten. Diese Handlungsweise ist rechtsmissbräuchlich und verstößt gegen das Prinzip von Treu und Glauben. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Klägerin, Kundin der in Baden ansässigen beklagten Bank, verlangt von dieser u.a. eine Bonuszahlung in Höhe von ca. 60.000 Euro aus einem 1986 abgeschlossenen Sparvertrag. Die vereinbarte Spardauer betrug 20 Jahre, die monatliche Sparrate mindestens 50 DM (= 25,56 Euro) und das beispielhaft errechnete Sparziel 23.976 DM. 2005 wurde der Vertrag um 5 Jahre verlängert. Nach den vorformulierten... Lesen Sie mehr

Landgericht Aachen, Urteil vom 20.12.2007
- 6 S 199/07 -

Fitnessvertrag mit Laufzeit von über 24 Monaten unwirksam

Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung zu laufen nicht erst mit Beginn der Zahlungsperiode

Die über eine Laufzeit von 24 Monaten hinausgehende Bindung an einen Fitnessvertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall schloss ein Mann eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ab. In dem am 2. März 2005 formularmäßig geschlossen Vertrag hieß es: "Die Mitgliedschaft beginnt zum 06.04.2005 … Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung der Frist von 6 Wochen frühestens zum Ende von 24 zahlaktiven Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die... Lesen Sie mehr




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