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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Staatsanwaltschaft Mainz“ veröffentlicht wurden
Staatsanwaltschaft Mainz, Beschluss vom 04.10.2016
- 3113 Js 10220/16 -
Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt
Ernstlicher Angriff auf personalen und sozialen Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten nicht zu belegen
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Jan Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Im hier zu entscheidenden Fall war Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein am 31. März 2016 auf dem Kanal "ZDFneo" des Zweiten Deutschen Fernsehens ausgestrahlter Beitrag in der Sendung "Neo Magazin Royale". In diesem befasste sich der Beschuldigte unter anderem mit der Reaktion des türkischen Staatspräsidenten auf einen in dem Magazin "extra3" des Norddeutschen Rundfunks am 17. März 2016 ausgestrahlten Beitrag, wobei er auch ein so genanntes "Schmähgedicht" vorgetragen hat.Der Staatspräsident der Republik Türkei hat wegen dieses Sachverhalts am 8. April 2016 Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches gestellt.... Lesen Sie mehr