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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2023
- 10 B 1171/22 -
Änderung der Nutzung einer Orangerie zu einem dauerhaften Wohnzimmer bedarf der Genehmigung
Fehlende Genehmigung rechtfertigt Nutzungsuntersagung
Die Änderung der Nutzung einer Orangerie hin zu einem dauerhaften Wohnzimmer bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Fehlt diese, kann dies eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2005 wurde einem Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen der Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in eine Orangerie erlaubt. Einige Jahre später nutzte der Eigentümer die Orangerie zu Wohnzwecken. Die zuständige Behörde hielt dies ohne Genehmigung für unzulässig und sprach eine sofortige Nutzungsuntersagung aus. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Hauseigentümers. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Eilantrag zurück. Nunmehr hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über den Fall zu entscheiden.Das Oberverwaltungsgericht bestätigte... Lesen Sie mehr
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