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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kennenlernen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2020
- 64 T 49/20 -
Vermieter hat keinen Anspruch auf persönliches Kennenlernen des potentiellen Untermieters
Pflicht des Mieters zur Mitteilung des Namens, Geburtsdatums, Geburtsortes und der beruflichen Tätigkeit des Untermieters
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf persönliches Kennenlernen eines potentiellen Untermieters. Es genügt, wenn der Mieter den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die berufliche oder sonstige Tätigkeit des Untermieters mietteilt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über die Zulässigkeit einer Untervermietung. Die Vermieterin war nicht strikt dagegen, wollte aber den potentiellen Untermieter vor Erteilung der Genehmigung persönlich kennenlernen. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin eine Entscheidung treffen.Das Landgericht Berlin entschied, dass ein Vermieter eine Untermieterlaubnis nicht davon abhängig machen dürfe, dass ein in Aussicht genommener Untermieter sich bei ihm bewirbt oder sich persönlich bei ihm vorstellt.... Lesen Sie mehr
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