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Sonntag, 28. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „freiwillige Krankenversicherung“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom
- L 8 KR 174/20 -

Kranken­versicherungs­beiträge freiwillig Versicherter richten sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten

Versicherte wehrt sich gegen Berücksichtigung des Einkommens ihres Ehemanns

Die Höhe der Kranken­versicherungs­beiträge richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei einem freiwillig Versicherten ist dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Ist dessen Ehegatte oder Lebenspartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, so sind auch dessen Einnahmen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Dies gilt für alle freiwillig Versicherten, nicht nur für die hauptberuflich selbstständig Tätigen. Höherrangiges Recht werde hierdurch nicht verletzt, so der 8. Senat des Hessischen Landes­sozialgerichts.

Eine freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Frau aus dem Main- Kinzig-Kreis wehrte sich gegen die Festsetzung ihrer Versicherungsbeiträge. Das Einkommen ihres privat krankenversicherten Ehemanns hätte bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Krankenkasse hingegen verwies auf die sogenannten "Verfahrensgrundsätze Selbstzahler", nach welchen auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen sei.Die Richter beider Instanzen bestätigten die Auffassung der Krankenversicherung. Bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist sicherzustellen,... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2019
- BVerwG 5 C 1.18 -

Tagesmüttern und -vätern haben Anspruch auf hälftige Erstattung der Aufwendungen für freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Aufwendungen dürfen nicht um Beitragsanteile gekürzt werden, die auf Einnahmen des Ehemannes zurückzuführen sind

Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen für Beitragsanteile kürzen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die als Tagesmutter tätige Klägerin des zugrunde liegenden Falls war im streitigen Zeitraum von Juni bis Dezember 2012 freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Ihr Ehemann gehörte als Polizeibeamter keiner gesetzlichen Krankenversicherung an. Aus diesem Grund berücksichtigte die gesetzliche Krankenkasse entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für die Beitragsbemessung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 11.07.2017
- S 14 KR 197/17 -

Landesblindengeld ist in freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung nicht beitragspflichtig

Blindengeld hat Zweckbestimmung und muss nicht zur Deckung anderer Lebens­haltungs­kosten herangezogen werden

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das rheinland-pfälzische Landesblindengeld nicht bei der Beitragsbemessung für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu berücksichtigen ist.

Die in Rheinhessen lebende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bezieht Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz. Ihre Krankenkasse setzte mit mehreren Bescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 den monatlich von der Klägerin zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag fest, wobei nicht nur das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2013
- L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13 -

LSG Rheinland-Pfalz zur Einbeziehung der Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung bei Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragsbemessung bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung stellt auf alle Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung ab

In die Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung auch insoweit einzubeziehen, als sie auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch diesen beruhen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden. In einer weiteren Entscheidung (L 5 KR 5/13) ist er darüber hinaus zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auszahlung aus einer Direktversicherung auch dann für die Bemessung der Beitragshöhe zu berücksichtigen ist, wenn die Prämien zur Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung aus einer vom Arbeitgeber gewährten Abfindung gezahlt wurden.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Durch die beklagten Krankenkassen wurde in beiden Fällen die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Kläger auch unter Berücksichtigung der einmaligen Auszahlungen aus den Direktversicherungen festgelegt. Dabei wurden die Auszahlungsbeträge auf 10 Jahre aufgeteilt und insoweit jeweils monatlich als Einkünfte... Lesen Sie mehr



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