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Mittwoch, 8. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Mobilitätsgesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.02.2024
- 24 L 49/24 -

Anwohner gegen Baumfällungen in Berlin-Pankow: Kein Schutz durch das Berliner Mobilitätsgesetz

Individuali­nteressen sind mit Hinblick auf die Zielvorgabe des Mobilitätsgesetzes nicht berücksichtigungs­fähig

Anwohner können sich nicht auf die Vorschriften des Berliner Mobilitätsgesetzes berufen, um eine vom Bezirk geplante Fällung von Bäumen zu verhindern. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Bezirk Pankow plant, zur Errichtung eines Fuß- und Radwegs im Bötzowviertel 24 alte Eschenbäume (Fraxinus excelsior) zu fällen. Nach der Fertigstellung sollen dort neue Bäume gepflanzt werden. Gegen die bevorstehende Fällung wandte sich eine Anwohnerin mit einem gerichtlichen Eilantrag. Sie berief sich auf eine Vorschrift des Berliner Mobilitätsgesetzes, wonach Verkehr und Verkehrsinfrastruktur ressourcenschonend und stadtökologisch nachhaltig gestaltet werden sollten.Das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Es entschied, dass die Vorschrift des Berliner Mobilitätsgesetzes weder einzelne Personen noch einen bestimmten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2022
- 11 K 298/21 -

Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker umsetzen

Aufgabenübertragung im MobG Bln steht mit höherrangigem Recht in Einklang

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Weißensee geparkt war. Ein Mitarbeiter der BVG stellte dies fest und veranlasste die Umsetzung des Fahrzeugs. Der Kläger wandte sich gegen den darauf ergangenen Gebührenbescheid in Höhe von 208,33 Euro mit der Begründung, auch wenn er im Haltestellenbereich geparkt habe, habe er niemanden behindert. Damit sei die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr