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Mittwoch, 8. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wangen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wangen, Urteil vom 28.04.2023
- 1 C 309/22 -

Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht

Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf Kita Bringzeiten regeln

Die Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch eine Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darf die Kita die Bringzeiten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen selbst regeln. Dies hat das Amtsgericht Wangen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 änderte eine Kita in Baden-Württemberg die Bringzeiten um 15 Minuten von 7.15 Uhr auf 7.30 Uhr. Hintergrund dessen war ein Personalmangel. Die Eltern eines Kindes waren damit nicht einverstanden. Sie führten an, dass es ihnen wegen der plötzlich geänderten Öffnungszeiten nicht mehr möglich sei, das Kind vor Arbeitsbeginn in die Kita zu bringen. Sie kündigten daher den Kita-Vertrag außerordentlich und weigerten sich den Kita-Beitrag für August 2022 in Höhe von 414,50 € zu zahlen. Die Kita-Betreiberin hielt die Kündigung für unwirksam und erhob Klage auf Zahlung des ausstehenden Kita-Beitrags.... Lesen Sie mehr