Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: VersR 1990, 991
Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR),
Jahrgang: 1990, Seite: 991
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
VersR 1990, 991:
Landgericht Köln, Urteil vom10.05.1990
- 34 S 272/89 -
Autobeschädigung aufgrund "Nubbelverbrennung": Veranstalter haftet auf Schadenersatz
Veranstaltet ein Gastwirt eine "Nubbelverbrennung", so hat er dafür Sorge zu tragen, dass Personen bzw. Sachen nicht zu Schaden kommen. Kommt er dieser Schutzpflicht nicht nach, haftet er im Falle eines Schadenseintritts auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle VersR 1990, 991 wird teils auch als „VersR 90, 991“, „VersR 1990, S. 991“ oder „VersR 90, S. 991“ zitiert.