Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ 2008, 161
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 161
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2008, 161:
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom03.04.2007
- 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) -
AG Wuppertal: Schwarz-Surfen ist strafbar - Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN-Netzes
Wer sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), macht sich wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ 2008, 161 wird teils auch als „NStZ 08, 161“, „NStZ 2008, S. 161“ oder „NStZ 08, S. 161“ zitiert.