wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 8. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NStZ 2008, 161

Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 161

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ 2008, 161:

Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom03.04.2007
- 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) -

AG Wuppertal: Schwarz-Surfen ist strafbar - Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN-Netzes

Wer sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), macht sich wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NStZ 2008, 161 wird teils auch als „NStZ 08, 161“, „NStZ 2008, S. 161“ oder „NStZ 08, S. 161“ zitiert.