Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2016, 2808
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 2808
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 2808:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.06.2016
- IV ZR 431/14 -
BGH: Bei inhaltlicher Abweichung zwischen Versicherungsschein und Versicherungsantrag zu Gunsten des Versicherungsnehmers kommt Versicherungsvertrag mit Inhalt des Versicherungsscheins zustande
Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zu Gunsten des Versicherungsnehmers ab, so kommt der Versicherungsvertrag gemäß § 5 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande. Auf die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG und somit eine Belehrung des Versicherungsnehmers über die Regelung des Absatzes 1 kommt es in diesem Fall nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2016, 2808 wird teils auch als „NJW 16, 2808“, „NJW 2016, S. 2808“ oder „NJW 16, S. 2808“ zitiert.