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Mittwoch, 8. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2016, 2808

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2016, Seite: 2808

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2016, 2808:

Bundesgerichtshof, Urteil vom22.06.2016
- IV ZR 431/14 -

BGH: Bei inhaltlicher Abweichung zwischen Versicherungsschein und Versicherungsantrag zu Gunsten des Ver­sicherungs­nehmers kommt Ver­sicherungs­vertrag mit Inhalt des Ver­sicherungs­scheins zustande

Weicht der Inhalt des Ver­sicherungs­scheins vom Inhalt des Ver­sicherungs­antrags zu Gunsten des Ver­sicherungs­nehmers ab, so kommt der Ver­sicherungs­vertrag gemäß § 5 Abs. 1 Ver­sicherungs­vertragsgesetzes (VVG) mit dem Inhalt des Ver­sicherungs­scheins zustande. Auf die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG und somit eine Belehrung des Ver­sicherungs­nehmers über die Regelung des Absatzes 1 kommt es in diesem Fall nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2016, 2808 wird teils auch als „NJW 16, 2808“, „NJW 2016, S. 2808“ oder „NJW 16, S. 2808“ zitiert.