Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2005, 663
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2005, Seite: 663
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2005, 663:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom02.11.2004
- 2/11 S 64/04 -
Mietvertragliche Übernahme der Gartenpflege durch Mieter unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV begründet Pflicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Neuanlegung von Rasenflächen sowie Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher
Hat ein Mieter durch den Mietvertrag die Pflicht zur Vornahme der Gartenpflege übernommen und verweist die entsprechende Regelung im Mietvertrag auf § 2 Nr. 10 BetrKV, so umfasst die vorzunehmende Gartenpflege auch das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker bzw. morscher Bäume und Sträucher. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Fachfirma mit der Durchführung der Gartenpflege beauftragen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2005, 663 wird teils auch als „NJW-RR 05, 663“, „NJW-RR 2005, S. 663“ oder „NJW-RR 05, S. 663“ zitiert.