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Mittwoch, 8. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 1028

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1028

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1028:

Landgericht Berlin, Beschluss vom19.05.2016
- 65 S 151/16 -

Mieter kann Miet­aufhebungs­vertrag bei Unter­nehmer­eigenschaft des Vermieters widerrufen

Ein Mieter kann einen Miet­aufhebungs­vertrag gemäß §§ 312c, 312g in Verbindung mit § 355 BGB widerrufen, wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Diesen Umstand hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Allein aus der Anzahl der Wohnungen oder dem Umstand, dass der berufstätige Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt hat, lässt sich noch nicht der Schluss auf eine Unter­nehmer­eigenschaft ziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 1028 wird teils auch als „GE 16, 1028“, „GE 2016, S. 1028“ oder „GE 16, S. 1028“ zitiert.