Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2007, 1639
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2007, Seite: 1639
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2007, 1639:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.05.2007
- IX ZR 89/06 -
BGH: Rechtsanwalt muss grundsätzlich auf Höhe der Anwaltsgebühren ungefragt nicht hinweisen
Ein Rechtsanwalt muss einen potentiellen Mandanten grundsätzlich ungefragt nicht darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe für seine Tätigkeit gesetzliche Gebühren anfallen. Er muss aber gemäß § 49 b Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DB 2007, 1639 wird teils auch als „DB 07, 1639“, „DB 2007, S. 1639“ oder „DB 07, S. 1639“ zitiert.