Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2013, 49
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2013, Seite: 49
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2013, 49:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom25.10.2012
- 1 BvR 2720/11 -
Eva Herman unterliegt mit Verfassungsbeschwerde gegen angebliches Falschzitat
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin, die den Axel Springer AG auf Unterlassung und Richtigstellung sowie auf Geldentschädigung wegen eines angeblichen Falschzitats in Anspruch genommen hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht entschied, dass das klageabweisende Urteil des Bundesgerichtshofs die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten verletzt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2013, 49 wird teils auch als „AfP 13, 49“, „AfP 2013, S. 49“ oder „AfP 13, S. 49“ zitiert.