die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zug zum Flug Fahrkarte“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021
- X ZR 29/20 -
BGH: Auflistung eines Zugtransfers zum Flughafen als Vorteil in Reiseprospekt ohne Hinweis auf zusätzliches Entgelt spricht für Zugehörigkeit zur Pauschalreise
Reiseveranstalter haftet für Verpassen des Fluges aufgrund von Zugverspätung
Wird in einem Reiseprosekt der Zugtransfer zum Flughafen als Vorteil ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt bezeichnet, so spricht dies dafür, dass der Bahntransfer zur Pauschalreise gehört. Verpassen die Reisenden den Flug wegen einer Zugverspätung, obwohl sie einen ausreichende Zeitpuffer einplanten, so haftet dafür der Reiseveranstalter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz buchte eine Flugpauschalreise nach Kuba. Der Hinflug sollte im November 2017 vom Flughafen Düsseldorf starten. Die Reise beinhaltete einen Zugtransfer zum Flughafen. Obwohl die Reisenden einen ausreichenden Zeitpuffer einplanten verpassten sie den Flug aufgrund einer Zugverspätung. Sie machten dafür die Reiseveranstalterin verantwortlich und klagten schließlich auf Erstattung des Reisepreises und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Die Reisenden meinten, der Zugtransfer sei Bestandteil des Reisevertrags geworden. Tatsächlich wurde der Bahntransfer sowohl im Reiseprosekt... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2019
- 2-24 S 74/19 -
Rail & Fly: Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen
Reiseveranstalter muss durch Verspätung entstandene Reisekosten erstatten
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die durch Verspätung hervorgerufenen Reisekosten zu übernehmen, wenn die Beförderung durch ein anderes Unternehmen Teil des Vertrags war. Dies hat das Landgerichts Frankfurt am Main beschlossen und den Reiseveranstalter zur Kostenübernahme verpflichtet.
Im hier vorliegenden Fall buchte der Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Thailand. Im Reisevertrag mit dem beklagten Reiseveranstalter war die Fahrt zum Flughafen Frankfurt mit "Rail & Fly" der Deutschen Bahn vereinbart. Der Abflug mit Qatar-Airways sollte am Anreisetag um 14.50 Uhr ab Frankfurt erfolgen. In der Buchungsbestätigung wurde empfohlen, sich mindestens... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 27.03.2017
- 1 S 54/16 -
Besonders beworbenes und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestelltes Rail&Fly-Ticket stellt Eigenleistung des Reiseveranstalters dar
Reiseveranstalter muss für Folgen der Zugverspätung einstehen
Wird ein Rail&Fly-Ticket besonders beworben und wird das Ticket dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt, so stellt das Ticket eine Eigenleistung des Reiseveranstalters dar. Daher hat dieser für die Folgen einer Zugverspätung einzustehen. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Reisender von einer Reiseveranstalterin ein sogenanntes Rail&Fly-Ticket. Aufgrund der Verspätung des Zuges erreichte der Reisende jedoch den Flughafen zu spät. Er war daher gezwungen Ersatztickets zu kaufen. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von der Reiseveranstalterin ersetzt. Diese weigerte sich aber mit dem Hinweis, dass sie lediglich... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.10.2016
- 410 C 3837/16 -
"Zug zum Flug"-Fahrschein stellt eigene Reiseleistung des Reiseveranstalters dar
Keine Vermittlung einer Fremdleistung durch Deutsche Bahn
Ein "Zug zum Flug"-Fahrschein stellt eine eigene Reiseleistung des Reiseveranstalters und keine Vermittlung einer Fremdleistung durch die Deutsche Bahn dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann für sich und seine Lebensgefährtin im Dezember 2015 eine Pauschalreise nach Marokko zum Preis von 958 EUR gebucht. In diesem Zusammenhang stellte die Reiseveranstalterin den Beiden ein "Rail & Fly"-Ticket zur Verfügung. Der Zug, der die Reisenden zum Flughafen bringen sollte, hatte jedoch am Tag des Reisebeginns im Januar 2016 Verspätung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 18.12.2015
- 445 C 7017/15 -
Reiseveranstalter haftet für verpassten Flug aufgrund Zugverspätung
Haftungsausschluss für Zugverspätung muss für Reisenden deutlich erkennbar sein
Vermittelt ein Reiseveranstalter aus Sicht eines Durchschnittsreisenden mit seinem Gesamtverhalten den Eindruck, dass er den Bahntransfer zum Flughafen als eigene Leistung anbietet, haftet er für die Folgen einer Zugverspätung. Will er eine Haftung ausschließen, muss er dies dem Reisenden deutlich erkennbar machen. Zweifel und Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 verpasste ein Ehepaar aufgrund einer erheblichen Zugverspätung ihren Flug von Düsseldorf nach Thailand. Sie mussten daher Ersatztickets zum Preis von ca. 1.676 EUR kaufen. Der Ehemann vertrat die Meinung, dass die Zugfahrt zum Flughafen Bestandteil des Reisevertrags sei und verlangte daher von der Reiseveranstalterin die Erstattung... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 04.04.2012
- 47 C 299/11 -
Reiseverkürzung aufgrund eines Fluglotsenstreiks berechtigt zur Reisepreisminderung
Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund vertaner Urlaubsfreude
Verkürzt sich die Reise aufgrund eines verspäteten Hinflugs wegen eines Fluglotsenstreiks, so besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Ein Anspruch auf Ersatzzahlung wegen entgangener Urlaubsfreude besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei der Beklagten eine Kreuzfahrt. Darin enthalten war auch der Rückflug mit einem Rail & Fly Ticket. Ziel waren die Kanarischen Inseln und Madeira. Der Hinflug sollte um 9.50 Uhr starten. Aufgrund eines Fluglotsenstreiks in Spanien startete das Flugzeug erst um 19.00 Uhr, so dass das Schiff erst einen Abend später ablegen konnte. Hierdurch... Lesen Sie mehr