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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Wasserrecht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2012
- 2 S 268/11 -

Verbesserter Abwasserkanal verringert Abwasserabgabe

Verrechnung von Investitionskosten für verbesserte Abwasserkanalisation mit Abwasserabgabe zulässig

Investitionskosten zur Verbesserung einer Abwasserkanalisation dürfen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Abwasserverband Radolfzeller Aach (Kläger) betreibt die Kläranlage Moos. Das Regen- und Schmutzwasser in seinem Gebiet fließt in einem Mischwasserkanal zu dieser Kläranlage. Es wird dort gereinigt und anschließend in den Bodensee eingeleitet. Für diese Einleitung erheben die Bundesländer eine jährlich zu zahlende Abwasserabgabe, die an den Schadstoffgehalt des eingeleiteten Abwassers anknüpft. Die Abgabe soll einen Anreiz dafür bieten, in Kläranlagen und das Kanalsystem zu investieren, um Schadstoffe in Gewässern zu verringern.Der Kläger investierte im Jahr 2006 über 400.000 Euro in die Modernisierung seines Mischwasserkanals.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2012
- 9 KN 162/10 -

Grundstückseigentümer müssen Dichtheit von Entwässerungsanlagen prüfen

Urteil zur DIN 1986 30

Grundstückseigentümer können durch eine kommunale Abwasserbeseitigungssatzung verpflichtet werden, ihre privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986 30 bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle 20 Jahre auf eigene Kosten Dichtheitsprüfungen zu unterziehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Zu den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gehören alle der Abwasserbeseitigung dienenden Einrichtungen (insbesondere Leitungen) auf einem Grundstück bis zu der Stelle, an der die öffentliche Abwasseranlage beginnt (häufig am Revisionsschacht oder an der Grundstücksgrenze).Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unterliegen die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 22.06.2010
- 8 K 201/09 -

Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken – Dezentrales Abwasserbeseitigungskonzept gescheitert

Konzept der Gemeinde widerspricht Verpflichtungen aus Kommunalabwasserverordnung

Ein Abwasserbeseitigungskonzept, das vorsieht, das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke zu entsorgen, ist unzulässig. Eine solche dezentrale Abwasserbeseitigung steht nicht im Einklang mit der Kommunalabwasserverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Das streitige Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver sieht eine dezentrale Beseitigung des Schmutzwassers für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vor. Das häusliche beziehungsweise gewerbliche Schmutzwasser soll vorrangig durch geeignete Kleinkläranlagen - vereinzelt auch durch abflusslose Gruben - für ein oder mehrere Grundstücke entsorgt werden. Die hauptsächlich... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.03.2010
- BVerwG 8 C 16.08 -

Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu

Wäsche darf auch mit Wasser minderer Qualität gewaschen werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grundstückseigentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht war davon ausgegangen, nach der Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes müsse eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden, wenn sie für den Beklagten wirtschaftlich zumutbar sei. An diese Auslegung des Landesrechts war das Bundesverwaltungsgericht gebunden. Der Beklagte machte im Revisionsverfahren geltend, nach der Trinkwasserverordnung dürfe nur... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.12.2009
- 4 K 767/09.NW -

VG Neustadt zur Meldepflicht für Gartenbrunnen

Kostenpflichtige Anordnungen oder Verbot durch Wasserbehörde nur bei Gefährdung des Grundwassers zulässig

Wer einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies der Wasserbehörde melden. Gebühren dürfen für dieses Vorhaben jedoch nur dann erhoben werden, wenn durch die Bohrungen das Grundwasser gefährdet werden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wollte der Kläger in seinem Vorgarten in Nordrhein-Westfalen einen Brunnen bohren, um seinen Garten zu bewässern. Dies zeigte er der Wasserbehörde an, die daraufhin Vorgaben zu Bohrung und Betrieb des Brunnens anordnete und hierfür eine Gebühr forderte. Brunnen dürfen nach Ansicht der Behörde nicht ungeregelt zugelassen werden, da das Grundwasser verschmutzt werden könnte.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.11.2009
- 5 K 394/09.TR -

VG Trier: Anspruch auf bestimmte Löschwasserversorgung besteht nicht

Zweckverband zur Gewährleistung einer Löschwasserversorgung im Außenbereich nicht verpflichtet

Aus den Vorschriften des Landeswassergesetzes ergibt sich gegenüber dem Aufgabenträger der Löschwasserversorgung kein einklagbarer Anspruch auf Herstellung einer bestimmten Löschwasserversorgung. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Geklagt hatte die Betreiberin des Jugendhilfezentrums „Haus auf dem Wehrborn“, nachdem im Rahmen einer Feuerlöschübung im Jahre 2007 festgestellt worden war, dass die Löschwassermenge für den Gebäudekomplex „Auf dem Wehrborn“ nicht ausreichend sei. Den Antrag der Klägerin, Löschwasser in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, lehnte der beklagte Zweckverband Wasserwerk, Trier-Land... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2009
- 4 B 08.1586 -

Waschmaschine darf mit Regenwasser betrieben werden

Trinkwasserverordnung sieht kein Verbot hinsichtlich Betrieb mit Regenwasser vor

Ein Verbraucher hat Anspruch auf Teilbefreiung bei seinem öffentlichen Wasserversorger, wenn er seine Waschmaschine mit Regenwasser betreibt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Wasser vom öffentlichen Wasserversorger – z. B. der Gemeinde oder einem Zweckverband – abzunehmen. Der Wasserverbraucher hat jedoch einen Anspruch auf Teilbefreiung, soweit er seine Waschmaschine mit Regenwasser betreiben will und dies dem öffentlichen Wasserversorger wirtschaftlich zumutbar ist (Mindereinnahmen). Jedenfalls steht auch die Trinkwasserverordnung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.08.2009
- 14 K 1706/09  -

VG Arnsberg: Regenwasser darf in Gartenteich abgeleitet werden

Über Freistellung von "Abwasserüberlassungspflicht" muss neu entschieden werden

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks darf das Niederschlagswasser von den Dachflächen seines Hauses in den Gartenteich einleiten. Über einen Antrag der Stadt, der besagt, dass das Wasser in einen Mischwasserkanal abgeleitet werden muss, muss aufgrund mangelnder rechtlicher Beurteilungen neu verhandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

Der Eigentümer eines Hausgrundstücks in Werl-Westönnen, der das Regenwasser von den Dachflächen seines Hauses weiterhin in seinen Gartenteich einleiten möchte, hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen Teilerfolg errungen. Die Stadt Werl hatte von dem Hauseigentümer verlangt, seine Dachflächenentwässerung an einen schon im Jahre 1984 verlegten Mischwasserkanal anzuschließen. Hintergrund... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 19.11.2008
- 4 L 1252/08.NW -

Nach Großbrand in Reifenlager: Reifenhändlerin muss Auftrag zur Grundwassersanierung erteilen

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern darf nach einem Großbrand in einem Rodenbacher Reifengroßhandel von der betroffenen Reifenhändlerin verlangen, die sofortige Grundwassersanierung in Auftrag zu geben. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Die Antragstellerin, eine GmbH, betreibt in Rodenbach einen Reifengroßhandel. Am 11. Oktober 2008 kam es auf ihrem Betriebsgelände in vier Lagerhallen zu einem Großfeuer. Zur Brandbekämpfung setzte die Feuerwehr Löschwasser mit einem speziellen Löschschaum ein; dieser Schaum enthielt Wasser gefährdende Substanzen, die mit dem abfließenden Löschwasser über einen Löschteich in den Boden... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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