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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Cottbus“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 07.06.2010
- VG 3 L 125/10 -

Antrag auf Mindestflughöhe für Flugzeuge der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin abgelehnt

Spitzenpegelbelastung von 111 dB(A) darf bei Flügen nicht überschritten werden

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen Eilantrag eines Bewohners des Ortes Selchow gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg abgelehnt, der eine Mindestflughöhe von 450 m für strahlgetriebene Flugzeuge im Bereich dieses Ortes während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin begehrte.

Die Sicherheitsmindesthöhe betrage über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten 300 m, in allen anderen Fällen 150 m über Grund oder Wasser; der Ortsteil Selchow stelle nach den übereinstimmenden Auffassungen der Beteiligten kein dicht besiedeltes Gebiet dar.Der Antragsteller habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass durch die geplanten Flugvorführungen die Zumutbarkeitsschwelle für Spitzenpegelbelastungen von 111 dB(A) überschritten werde. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sei lediglich verpflichtet sicherzustellen, dass dieser vor ihm selbst für zutreffend erachtete Maximalpegel eines einzigen Überflugereignisses... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 01.03.2007
- 2 L 52/07 -

Keine Versammlung vor dem Waldfriedhof

Gräberstätten-Versammlungsgesetz beschränkt zulässiger Weise das Versammlungsrecht

Ein Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung vor dem Waldfriedhof in Halbe blieb vor dem Verwaltungsgericht Cottbus erfolglos.

Der Anmelder der unter dem Motto „Die Treue ist das Mark der Ehre“ stehenden Versammlung am 03. März 2007 begehrt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Durchführung der Versammlung auf der Park- und Wendefläche vor dem Haupteingang der Gräberstätte „Waldfriedhof Halbe“ erforderlich, weil das Gräberstätten-Versammlungsgesetz öffentliche Versammlungen nicht nur auf der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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