die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Ansbach“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 22.07.2011
- AN 4 K 10.01869 -
VG Ansbach: Auch kranker Hund kann nicht vom Leinenzwang befreit werden
Ausnahmegenehmigung beeinträchtigt allgemeine Akzeptanz des Leinengebots
Wenn ein Hund an einer Schilddrüsen- und Darmkrankheit leidet, kann die Stadt trotzdem einer Befreiung vom Leinenzwang widersprechen. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
Im vorliegenden Fall klagte ein Ehepaar gegen die Stadt Nürnberg. Die Kläger wohnen unmittelbar am Stadtpark in Nürnberg und sind Halter des Hundes Bogi. Der Chihuahua-Yorkshire-Mischling leidet an einer Erkrankung der Schilddrüse und am Darm. Der Tierarzt hat den Klägern bescheinigt, dass ihr Hund wegen seiner Erkrankung weder Geschirr noch Halsband vertrage.Die Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg legt in § 5 Abs. 2 fest, dass Hunde in Grünanlagen ohne Leine nur in den ausgewiesenen Hundezonen ausgeführt werden dürfen. Die Kläger führten ihren Hund im Stadtpark auch außerhalb der ausgewiesenen Hundezone ohne Leine aus und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 10.07.2008
- AN 5 K 08.00348 -
Internet-PC in Anwaltskanzlei ist rundfunkgebührenpflichtig
VG Ansbach setzt sich in Widerspruch zum VG Koblenz
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Damit setzt sich das VG Ansbach in Widerspruch zum VG Koblenz, das entschieden hatte, dass solche Gebühren nicht anfallen.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat gegenüber der GEZ im Januar 2007 angegeben, dass er weder im privaten Bereich noch in seiner Kanzlei über ein Hörfunk- und/oder Fernsehgerät verfügt, sondern nur über einen internetfähigen Rechner in seiner Kanzlei. Den Internetanschluss benötige er, weil das Finanzamt verlange, dass bestimmte Steueranmeldungen nur noch auf elektronischem Wege abgegeben... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 02.05.2007
- AN 10 V 07.01038 -
Weigerung den Führerschein abzugeben rechtfertigt Zwangshaft
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat gegen einen Autofahrer, der sich weigert, den entzogenen Führerschein abzugeben, Ersatzzwangshaft für die Dauer von fünf Tagen angeordnet.
Einem Bürger aus dem Landkreis Nürnberger Land wurde der Führerschein entzogen. Er wurde verpflichtet, diesen beim Landratsamt abzuliefern. Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos. Der Führerschein wurde nicht abgegeben.Bei einem Besuch der Polizei vor seiner Wohnung weigerte er sich, den Führerschein auszuhändigen. Die Festsetzung des angedrohten Zwangsgelds blieb erfolglos.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.12.2006
- 11 K 2574/06 -
Stadtverwaltung darf keine Verwaltungsgebühren für Auskünfte an die Presse erheben
Presserecht schließt Gebührenerhebung aus
Erteilt eine Stadtverwaltung einer Zeitschrift auf Anfrage Auskünfte über die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, darf sie dafür keine Gebühren erheben. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Geklagt hatte der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. als Herausgeber seiner Verbandzeitschrift gegen den Bürgermeister der Stadt Meschede. Nach Auffassung der Arnsberger Verwaltungsrichter stellt die Gebührenerhebung eine rechtswidrige Beschränkung des presserechtlichen Informationsanspruchs dar.Die Redaktion der Informationsschrift "Die NRW Nachrichten", einer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 18.08.2006
- AN 10 S 06.02663 -
Gericht weist Eilanträge von 13 Speditionsunternehmen auf Aufhebung eines Nachtfahrverbots ab
Nachtfahrverbot auf der B 25 bleibt bestehen
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Anträge von Speditionsunternehmen, das auf der B 25 bei Feuchtwangen und Dinkelsbühl seit kurzem für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bestehende Nachtfahrverbot außer Kraft zu setzen, abgelehnt.
Dreizehn Speditionsunternehmen aus dem Raum Augsburg und dem Landkreis Donau-Ries haben beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen verkehrsrechtliche Anordnungen des Landratsamtes Ansbach und der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl vom Juni/ Juli 2006 erhoben, mit denen der Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen von 22 Uhr bis 6 Uhr für eine Erprobungsphase... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 26.01.2006
- AN 5 K 05.04537 -
Digitales Fernsehen: Wer mit seinem alten Analog-Fernseher digitales Fernsehen nicht empfangen kann, muss trotzdem Rundfunkgebühren zahlen
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage eines Fernsehzuschauers in Fürth gegen einen Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks abgewiesen. Der Kläger hatte zur Begründung vorgebracht, dass er seit der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung der Hörfunk- und Fernsehprogramme im Großraum Nürnberg von der analogen auf digitale Technik seinen bisher genutzten Fernseher nicht mehr gebrauchen könne und deshalb keine Gebühren bezahlen müsse.
Zum 1. Juli 2005 erfolgte im Großraum Nürnberg die Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung, das heißt mit normaler Dachantenne empfangbaren, Fernsehprogramme von der analogen auf die digitale Technik (DVB-T). Der Kläger hatte angegeben, nur ein Fernsehgerät zu besitzen, das für den analogen Empfang geeignet sei. Ein Zusatzgerät für den digitalen Empfang habe er nicht beschafft... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 19.08.2005
- AN 5 S 05.02567 -
Verwaltungsgericht hebt NPD-Versammlungsverbot auf
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat das Verbot der Stadt Nürnberg für die von der NPD für Samstag den 20.8.2005 in Nürnberg geplante Demonstration aufgehoben.
Die NPD meldete zunächst am 15. August 2005 unter dem Motto: “Gegen Repression und Verfolgung; Freiheit für die politischen Gefangenen in der BRD“ und dann am 18. August 2005 durch den Bundesvorsitzenden unter dem Motto: „Arbeit für Deutsche - keine Stimme den Kriegsparteien“ jeweils für den 20. August 2005 eine Versammlung an. In der Anmeldung vom 15. August 2005 wurde angegeben,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 02.03.2005
- AN 9 K 04.02028 -
Verhinderungsplanung für Windrad beanstandet
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Ablehnung eines Bauantrages für eine Windkraftanlage aufgehoben und das Landratsamt verpflichtet, über den Antrag noch einmal zu entscheiden.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach unter Leitung des Vizepräsidenten Reinhard Weingarten hob auf Klage eines verhinderten Windradbauers die Ablehnung des Bauantrags auf und verpflichtete das Landratsamt erneut - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts – über den Bauantrag zu entscheiden. Die Kammer gab zur Begründung im Wesentlichen an, dass die Gemeinde eine unzulässige... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 16.03.2005
- AN 11 K 04.03689 -
Klagen gegen Grundsteuererhöhung abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in 15 Verfahren die Klagen Nürnberger Grundstückseigentümer gegen die Erhöhung der Grundsteuer um 19,5 % zum 1. Januar 2005 abgelehnt.
Die Grundstückseigentümer wandten sich mit ihren Klagen insbesondere dagegen, dass die Stadt Nürnberg mit Wirkung zum 1. Januar 2005 den Grundsteuerhebesatz von bisher 410 Prozent um 19,5 Prozent auf 490 Prozent erhöht hat. Die Kläger waren der Meinung, dass diese Erhöhung unverhältnismäßig, willkürlich und haushaltsrechtlich ungerechtfertigt sei. Ferner entbehre sie einer gesetzlichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 29.09.2004
- AN 2 E 04.02120 -
Kein verlängerter Hauptschulbesuch für Störer
In einem jetzt veröffentlichten Beschluss musste sich die 2. Kammer des Gerichts unter Vorsitz von Dr. Roland Voigt damit befassen, dass einem 15-jährigen Schüler der weitere freiwillige Besuch der Hauptschule verwehrt worden war. Die Kammer billigte die Entscheidung der Schule im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie folgte der Einschätzung der Schulleitung und des Lehrerkollegiums, dass bei einem Verbleib des Schülers die Sicherheit oder Ordnung des Schulbetriebs und die Verwirklichung der Bildungsziele der Schule erheblich gefährdet wären.
Der 15-jährige hatte, nachdem er einmal eine Klasse wiederholen musste, in seinem 9. Schulbesuchsjahr die 8. Klasse besucht und das Klassenziel - knapp – erreicht. Damit war für ihn die Schulpflicht an der Hauptschule erfüllt. Seine Eltern beantragten, ihn freiwillig die 9. Klasse besuchen zu lassen, um ihm einen erfolgreichen Hauptschulabschluss zu ermöglichen. Wenn ihm dies gelänge,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
