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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 24.03.2016
- AN 5 K 14.00428 -
Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel einer Vietnamesin aufgrund missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen
Scheinvaterschaft zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG erfasst
Erkennt ein Deutscher zum Schein die Vaterschaft zu einem Kind an, um damit der ausländischen Mutter des Kindes gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ein Aufenthaltstitel zu ermöglichen, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Vietnamesin die Erteilung einer
Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf den
Zweckanerkennung schließt Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aus
Die Erteilung einer
Anerkennen der Vaterschaft zwecks Ermöglichung eines Aufenthalts
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stehe es fest, dass der deutsche Staatsangehörige die Vaterschaftsanerkennung nur zu aufenthaltsrechtlichen Gründen abgegeben habe. Aufgrund des gesamten Sachverhalts ergeben sich Zweifel an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 54 StAZ 2017, 54
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Dokument-Nr. 24675
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