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Dienstag, 30. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verfrüht“ veröffentlicht wurden

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.11.2022
- 5 W 79/22 -

Betreiber eines sozialen Netzwerks steht nach Aufforderung zur Wiederherstellung eines gesperrten Nutzerkontos angemessene Prüffrist zu

Kein Verzug des Plattformbetreibers 11 Tage nach anwaltlicher Aufforderung und vier Tage nach Fristablauf

Wird der Betreiber eines sozialen Netzwerks dazu aufgefordert ein gesperrtes Nutzerkonto wiederherzustellen, so steht ihm eine angemessene Prüffrist zu. Der Plattformbetreiber kommt jedenfalls dann nicht in Verzug mit der Wiederherstellung, wenn seit der anwaltlichen Aufforderung lediglich 11 Tage und seit dem Fristablauf nur vier Tage verstrichen sind. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 wurde das Konto einer Nutzerin von Instagram deaktiviert. Die Nutzerin war damit nicht einverstanden und forderte die Plattformbetreiberin über ihren Anwalt dazu auf, ihr Konto wiederherzustellen. Es wurde dabei eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Vier Tage nach Ablauf der Frist beantragte die Nutzerin schließlich beim Landgericht Saarbrücken eine einstweilige Verfügung gegen die Plattformbetreiberin. Nachdem das Konto der Nutzerin wiederhergestellt wurde, erklärten beide Parteien die Erledigung der Angelegenheit. Das Landgericht legte daraufhin der Nutzerin die Kosten des Verfahrens auf. Dagegen richtete sich ihre Beschwerde.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 01.09.2020
- 67 S 108/20 -

Kein Duldungsanspruch gegenüber Wohnungsmieter bei weit verfrüht ausgesprochener Modernisierungs­ankündigung

Rechts­missbräuchliche Modernisierungs­ankündigung bei Ankündigung 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen

Bei einer weit verfrüht ausgesprochenen Modernisierungs­ankündigung steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahmen zu. Eine solche Ankündigung ist nämlich rechts­missbräuchlich. Von einer weit verfrühten Ankündigung kann ausgegangen werden, wenn sie 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnamen erfolgt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin gegenüber einen ihrer Wohnungsmieter im Jahr 2019 Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen erhoben. Die Maßnahmen sollten ab Februar 2020 an dem großen Mietwohnungskomplex in Berlin durchgeführt werden. Die Maßnahmen hatte die Vermieterin im September 2018 sämtlichen Mietern gegenüber angekündigt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.06.2019
- 8 U 132/18 -

Unwirksamkeit einer zu früh ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Kündigungs­relevanter Zahlungsverzug muss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs vorliegen

Will der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aussprechen, muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Mieter der erforderliche Zahlungsverzug vorliegen. Eine zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Mieter in Berlin wurde im Februar 2018 fristlos gekündigt, da er mit der Miete für Januar und Februar 2018 in Verzug war. Die Vermieterin gab an, das Kündigungsschreiben am Montag, dem 05.02.2018, gegen 15.40 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen zu haben. Fraglich war nun, wann dem Mieter die Kündigung zugegangen ist. Denn... Lesen Sie mehr