die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unangemessene Miete“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007
- L 7 AS 22/07 ER -
Arbeitslosengeld II: Behörde muss Mietschulden für zu teure Wohnung nicht übernehmen
Übernahme der Mietschulden wäre Aushöhlung des Grundsatzes, dass Kosten für unangemessene Wohnung nicht übernommen werden
Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht erwarten, dass die zuständige Behörde Mietschulden übernimmt, die durch den Verbleib in einer nicht angemessenen Wohnung verursacht wurden, wenn sie zuvor auch noch zur Kostensenkung durch die Behörde aufgefordert worden sind. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Im Fall lebte eine Arbeitslosengeld II-Empfängerin mit ihren zwei Kindern in einer 120 qm großen Wohnung für die sie monatlich 880,- EUR zzgl. Heizkosten zahlte. Das Jobcenter Hannover erstattete ihr einschließlich Nebenkosten nur 545,- EUR und forderte sie auf, die Unterkunftskosten zu senken.Mit der Zeit liefen 2.189,54 EUR Mietschulden auf. Das Sozialgericht Hannover verurteilte das Jobcenter, die Mietrückstände darlehensweise an die Vermieterin der Frau zu zahlen. Für die Übernahme der Mietrückstände komme es nicht darauf an, ob die Kosten der Unterkunft auch angemessen seien, führte das Sozialgericht Hannover aus. § 22 Abs. 5 Satz... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
