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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überbauung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2022
- V ZR 23/21 -
BGH toleriert Berliner Wärmedämmungsvorschrift
Regelungen zur grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Gesetzgebungskompetenz der Länder umfasst
Der Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage befasst, ob die Regelung in § 16 a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin. Das auf dem Grundstück der Beklagten stehende Gebäude ist ca. 7, 5 m niedriger als das Gebäude der Klägerin. Diese will Im Rahmen einer Fassadensanierung den seit 1906 nicht mehr sanierten grenzständigen Giebel ihres Gebäudes mit einer 16 cm starken mineralischen Dämmung versehen und in diesem Umfang über die Grenze zum Grundstück der Beklagten hinüberbauen. Das Amtsgericht hat die Beklagte verurteilt, die Überbauung ihres Grundstücks zum Zwecke der Wärmedämmung der grenzständigen Giebelwand des klägerischen Gebäudes zu dulden. Das Landgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2021
- V ZR 115/20 -
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
Nachbar muss den Überbau dulden
Der BGH hatte zu entscheiden, ob landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, die jeweils mit vermieteten Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Die Giebelwand des vor mehreren Jahrzehnten errichteten Gebäudes der Klägerin steht direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze, während das Gebäude der Beklagten etwa 5 Meter von der Grenze entfernt ist. Gestützt auf die Behauptung, eine Innendämmung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 20.12.2010
- 244 C 31256/09 -
Überbauter Grenzstein: Nachbar kann Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangen
Grenzstein markiert Grenze zwischen zwei Grundstücken und muss leicht erkennbar sein
Grenzsteine sollen verhindern, dass sich benachbarte Grundstückseigentümer über einen Grenzverlauf streiten. Um diesem Zweck gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar ist. Eine Überbauung des Grenzsteins verhindert dies. Es besteht daher ein Anspruch auf Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung.
Auf der Grundstücksgrenze zweier Münchner Nachbarn befindet sich ein Grenzstein. Eines Tages errichtete der eine Nachbar auf seinem Grundstück einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze. Diese Mauer schloss auch den Grenzstein ein.Dagegen wehrte sich der andere Nachbar. Schließlich sei der Grenzstein jetzt nicht mehr erkennbar. Er verlangte die Wiederherstellung... Lesen Sie mehr
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