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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „TÜV-Zertifikat“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018
- 7 U 96/17 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaften PIP-Brustimplantaten

TÜV Rheinland war als Zertifizierer nicht zur Durchführung unangekündigter Kontrollen verpflichtet

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Frau, der fehlerhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP implantiert wurden, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen deutschen Zertifizierer und eine französische Versicherung geltend machen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Firma PIP angekündigte Zertifizierungsaudits durch und erteilte ein CE- Kennzeichen. Bei diesen Audits wurde auftragsgemäß das Qualitätssicherungssystem der Firma PIP, nicht aber die Produkte selbst geprüft. Bei der Firma PIP kam es zur Verwendung von nicht zugelassenen Silikon-Brustimplantaten.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2014
- I-20 U 208/13 -

Internetwerbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" erfordert Angabe der Fundstelle

Fehlende Angabe begründet wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen Wettbewerbsverstoß

Findet sich auf der Interseite eines Versandhändlers der Hinweis "TÜV-geprüft", muss die Fundstelle angegeben werden, damit die Verbraucher die dem Hinweis zugrundeliegenden Informationen erhalten können. Fehlt die Fundstellenangabe, liegt wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 bewarb eine Versand-Apotheke auf einem Gutscheinportal im Internet ihre Leistungen. In diesem Zusammenhang befand sich die Aussage "TÜV-geprüft". Zwar wurde der Versand-Apotheke tatsächlich vom TÜV ein Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement nach ISO 9001 erteilt, jedoch fehlten Angaben zu der Fundstelle. Ein Verein zur Wahrung... Lesen Sie mehr