die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Thüringer Landessozialgericht“ veröffentlicht wurden
Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22.07.2009
- L 9 AS 586/09 ER -
Hartz IV: Kein Anspruch auf Umzug in größere - noch angemessene - Wohnung
Umzug nicht erforderlich - Wohnung entspricht grundlegenden Bedürfnissen
Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben keinen Anspruch darauf, die örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere Wohnung mit höheren – noch angemessenen – Kosten auszuschöpfen. Dies entschied das Landessozialgericht Thüringen.
Dem Streitverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragsstellerin bezieht Grundleistungen (Hartz IV) nach näherer Maßgabe des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) und bewohnt eine ca. 35 qm große 1-Zimmer-Wohnung. Da ihr diese Wohnung zu klein war, begehrte sie von der Antragsgegnerin die Zusicherung der Kostenübernahme hinsichtlich einer 2-Zimmer-Wohnung mit insgesamt 45 qm. Die Antragsgegnerin vertrat die Ansicht, dass ein Umzug in eine größere Wohnung nicht beansprucht werden könne; auch vor dem Sozialgericht unterlag die Antragsstellerin.Die hiergegen erhobene Beschwerde... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22.12.2008
- L 1 SO 619/08 ER -
Staat zahlt nicht für Hausbesuche von Prostituierten
Prostituiertenbesuche verbessern weder Alltagskompetenz noch Einbindung in Gemeinwesen
Personen, die durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen. Einen Anspruch auf die Finanzierung von Prostituiertenhausbesuchen haben sie dabei allerdings nicht. Dies entschied das Thüringer Landessozialgericht.
Im entschiedenen Fall hatte der Beschwerdeführer begehrt, den Sozialhilfeträger im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm u.a. die Kosten für Hausbesuche von Prostituierten, für die Pflege des eigenen Gartens und für den Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen zu gewähren. Im Beschwerdeverfahren erklärte sich der Sozialhilfeträger – unter weiteren Einschränkungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
