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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.07.1985
- 5 St 112/85 -
Keine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung bei bloßer Nichtmitnahme einer entwerteten Tageskarte
Strafbarkeit setzt Nichtzahlung der Transportleistung voraus
Vergisst ein Fahrgast seine entwertete Tageskarte mitzunehmen, so macht er sich nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Transportleistung nicht bezahlt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau vergaß ihre am Vormittag gelöste und entwertete Tageskarte für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln am Nachmittag mitzunehmen. Da sie während einer Fahrkartenkontrolle ihren Fahrausweis nicht vorzeigen konnte, wurde sie wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB angeklagt. Das Amtsgericht sprach sie vom Vorwurf frei. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft.Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen die Staatsanwaltschaft. Zwar sei die Frau nach den Beförderungsbedingungen verpflichtet gewesen eine neue Fahrkarte zu erwerben,... Lesen Sie mehr
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