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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stoppschild“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.08.2023
- 8 B 760/23 und 8 B 763/23 -

Zeitverzögerung ist durch Tempo 30 geringfügig und zumutbar

Vorerst weiter Tempo 30 auf dem Winklerweg und auf der Gonellastraße in Meerbusch

Die Stadt Meerbusch hatte mit ihren Beschwerden gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2023 Erfolg. Nach zwei Beschlüssen des Ober­verwaltungs­gerichts gilt auf dem Winklerweg und der Gonellastraße in Meerbusch vorerst weiter Tempo 30 und die STOP-Schilder an der Kreuzung Gonellastraße/Hauptstraße (Fußgängerzone) dürfen stehen bleiben.

Ein mit Erstwohnsitz in Bielefeld und mit Zweitwohnsitz in Meerbusch gemeldeter Kläger hatte gegen verkehrsrechtliche Anordnungen betreffend den Winklerweg in Meerbusch-Osterath und die Gonellastraße in Meerbusch-Lank-Latum (Tempo 30 und STOP-Zeichen) beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben und zugleich Eilrechtsschutz beantragt. Damit hatte er Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Stadt in den Eilbeschlüssen vom 21.06.2023 zugleich auf, die Verkehrszeichen „Tempo 30“ am Winklerweg in Höhe der Bushaltestelle „Wienenweg“ im Bereich der Nikolaus-Grundschule sowie an der Gonellastraße und zusätzlich die STOP-Zeichen nebst Haltelinien... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.09.1955
- 2 Ss 1059/55 -

Stoppschild verlangt regelmäßig Halt in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie

Halteort soll beste Übersicht gewährleisten

Ein Autofahrer muss grundsätzlich bei einem Stoppschild in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie halten. Denn dies ist der Ort, an dem die beste Übersicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer musste hinter einem etwa 5 m langen LKW anhalten, da dieser vor einem Stoppschild stehen blieb. Als dieser sich wieder in Bewegung setzte, fuhr auch der Autofahrer wieder los. Er hielt jedoch nicht noch einmal an dem Stoppschild an. Aufgrund dessen wurde er im Jahr 1955 wegen Verstoßes gegen § 3 StVO (neu: § 1 StVO) zu einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Speyer, Urteil vom 09.08.1957
- Cs 420/57 -

Abrutschen vom Kupplungspedal aufgrund leichten Schuhwerks begründet Fahrlässigkeit

Fahren mit leichtem Schuhwerk zwar nicht verboten, begründet aber besondere Vorsicht

Wer beim Autofahren leichte Pumps mit schmalem Absatz trägt, muss besonders vorsichtig fahren. Rutscht die Fahrerin aufgrund des leichten Schuhwerks vom Kupplungspedal ab und kommt es zu einem Unfall, ist ihr Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Autofahrerin fuhr auf einer mit einem Stopp-Schild versehene Kreuzung zu. Während sie auf die Kreuzung weiter zufuhr, richtete sie ihre Aufmerksamkeit auf die Wegweiserschilder. Durch den Zuruf ihres Sohns und dem scheinbar schnellen Herannahen eines Autos auf der Vorfahrtstraße, erschreckte sie sich und rutschte von dem Kupplungspedal... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom
- 2 S 45/04 -

Grrünpfeil ist wie Stoppschild zu betrachten

Ist das Rechtsabbiegen an einer Ampelkreuzung durch einen "Grünpfeil" erlaubt, so begeht eine Autofahrerin dennoch einen Rotlichtverstoß, wenn sie abbiegt, ohne an der Haltelinie zu stoppen, um den Querverkehr zu beobachten, entschied das OLG Schleswig-Holstein.Ein Grünpfeil ist wie ein Stoppschild zu behandeln. Im Fall fuhr die Autofahrerin ihrem Vordermann, der sich vorschriftsmäßig... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 04.05.1995
- 8 U 307/95 -

Grobe Fahrlässigkeit wegen Übersehens eines Stop-Schildes

Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Ein Autofahrer, der ein durch ein Vorwarnzeichen angekündigtes Stop-Schild übersieht und ungebremst in eine vorfahrtberechtigte Straße hineinfährt, kann sich nicht auf ein bloßes Augenblicksversagen berufen. Sein leichtsinniges Verkehrsverhalten ist vielmehr unentschuldbar und grob fahrlässig. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Die Einstufung als "grob fahrlässig" hat weitreichende Folgen: Für den Unfallschaden, den sein PKW beim Zusammenstoß mit einem vorfahrt-berechtigten Fahrzeug erlitt, bekommt der unvorsichtige Autofahrer von seiner Kaskoversicherung keinen Pfennig Ersatz. Der Versicherungssenat des OLG Nürnberg wies seine Klage in zweiter und letzter Instanz als unbegründet ab. Auch der Versuch,... Lesen Sie mehr



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