die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Speyer“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 07.03.2012
- S 1 AL 31/11 -
Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten der Kindererziehung – Kind darf drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Additive Anrechnung von Zeiten mehrerer parallel erzogener Kinder nicht möglich
Zeiten der Kindererziehung können nur dann die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nach § 123 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) erfüllen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt auch, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Eine sinngemäße Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Rentenversicherung sowie des Elterngeldes und der Elternzeit, nach denen Zeiten, in denen mehrere Kinder parallel erzogen werden, additiv auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zu berücksichtigen sind, ist nicht möglich. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete in Vollzeit bis zur Geburt ihrer ersten Tochter im Dezember 2004. Von Januar 2005 bis Dezember 2010 nahm die Klägerin Elternzeit in Anspruch. Während dieser Zeit wurde im April 2006 ihre zweite Tochter geboren. Die Klägerin hatte gemäß § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit Einverständnis ihres Arbeitgebers den nicht verbrauchten Anteil an Elternzeit nach der Geburt des ersten Kindes an die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten Kindes angehängt. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin endete zum 30. November 2010. Sie beantragte daraufhin die Bewilligung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2012
- S 5 SB 563/08 -
Tod eines Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Feststellung der Schwerbehinderung stellt notwendige Voraussetzung für Gewährung von beantragter Altersrente dar
Ist die Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung notwendig, erlischt der Anspruch auf die Feststellung ausnahmsweise nicht mit dem Tode des Klägers. Dies entschied das Sozialgericht Speyer und gab einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers statt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Sozialgericht Speyer der Klage der Rechtsnachfolger eines im laufenden Klageverfahren verstorbenen Klägers stattgegeben und das Land Rheinland-Pfalz – vertreten durch das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – verurteilt, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 ab Januar 2008 festzustellen.Die durchgeführten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.01.2012
- S 15 U 40/10 -
Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen
Dusche vor Dienstantritt diente als Herstellung der Einsatzfähigkeit für Tätigkeit als Rettungsassistent
Rutscht ein Rettungssanitäter auf dem Weg in die Dusche auf seiner Dienststelle vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit aus, kann ein Arbeitsunfall im Sinne der Unfallversicherung vorliegen. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn ein Rettungssanitäter in den Sommermonaten den über sieben Kilometer langen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad zurückgelegt hat und das Duschen aus der Sicht des Rettungssanitäters notwendig war, um für seine Tätigkeit einsatzfähig zu sein. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist beruflich als Rettungssanitäter tätig. Er fuhr im Sommer mit dem Fahrrad zur Arbeit und legte hierbei eine Strecke von über sieben Kilometern zurück. Er beabsichtigte auf seiner Dienststelle zu duschen, da er dies wegen des potentiellen Körperkontaktes mit Patienten für notwendig hielt, um für seine Tätigkeit als Rettungsassistent einsatzfähig... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 05.10.2009
- S 1 AS 1731/09 ER -
Hartz IV: Keine Anrechnung der Abwackprämie auf das Arbeitslosengeld II
Mögliche Verwertung darf nicht unwirtschaftlich sein oder besondere Härte darstellen
Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II (Alg II), wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich eine achtköpfige Familie gegen die Anrechnung der Abwrackprämie in Höhe von 2500,00 €, welches sie nach Verschrottung ihres Altfahrzeuges bei Neukauf eines PKW-Transporters erhalten hatte. Das betroffene Ehepaar hat insgesamt neun Kinder, von denen sechs noch im Haushalt leben und beim Bezug von Alg II berücksichtigt werden. Normalerweise muss... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 18.05.2004
- S 1 U 341/03 -
Gesetzliche Unfallversicherung muss für Unfall eines ehrenamtlichen Helfers im Ausland zahlen
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung gilt auch bei "Entsendung" ins Ausland
Ein Busfahrer, der für den Verein "Kinderhilfe Shitkowitschi - Leben nach Tschernobyl e.V." Kinder und Eltern aus Weißrussland in die Pfalz und anschließend wieder zurück in die Heimat fährt, genießt auch dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, wenn er im Ausland (hier bei Minsk in Weißrussland) verunglückt.
Die bereits am 18. Mai 2004 vom Sozialgericht Speyer verkündete Entscheidung (Az. S 1 U 341/03) ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem sowohl das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht (Az. L 2 U 237/04) als auch das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 215/07 B) abgeschlossen sind.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 11.03.2009
- S 5 SB 114/07 -
Diabetes mellitus: Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie
Keine Schwerbehinderteneigenschaft wenn der Zuckerkranke gut eingestellt ist
Ein an Diabetes mellitus Typ I - juvenilen Diabetes - Erkrankter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er zwar eine intensive Insulintherapie durchführt, der Diabetes mellitus aber gut eingestellt ist. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Im konkreten Fall hatte das beklagte Land dem Kläger mit Bescheid vom 23. April 1991 zunächst wegen dessen Diabetes-Erkrankung die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt. Nachdem sich die für die medizinische Beurteilung maßgeblichen Vorgaben (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht [AHP]) zwischenzeitlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 03.02.2009
- S 10 AL 220/07 -
Kein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung
Keine Nachteile durch kurzfristig unterbrochenen Leistungsbezug
Bei einer angezeigten Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für die Dauer von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung zur Erlangung von Arbeitslosengeld nicht erforderlich. Die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, wonach dies nur im Falle einer Unterbrechung aufgrund von Ruhenstatbeständen gelten soll, stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Im konkreten Fall war die Klägerin zunächst vom 17. Januar 1994 bis 30. September 2002 versicherungspflichtig beschäftigt. Für die Zeit ab dem 1. Oktober 2002 beantragte sie bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld, das ihr für eine Anspruchsdauer von 660 Tagen ab Antragstellung bewilligt wurde. In der Zeit vom 1. November 2003 bis 27. September 2006 war die Klägerin selbständig... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 29.10.2008
- S 10 AL 389/07 -
Teilnahme im Projekt "Integration statt Arbeitslosengeld II " ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Teilnahme von Arbeitslosen im Projekt "Integration statt Arbeitslosengeld II (IsA)" in Frankenthal löst keine Sozialversicherungspflicht aus. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Im zu entscheidenden Fall war die Klägerin in der Zeit vom 23. Juni 2006 bis 22. Dezember 2006 über eine Zeitarbeitsfirma als Lager- und Produktionsarbeiterin beschäftigt. Anschließend nahm sie vom 23. Dezember 2006 bis 22. Juni 2007 als Praktikantin am Projekt "Integration statt Arbeitslosengeld II (IsA)" in Frankenthal teil. Hierbei handelt es sich um eine Sofortmaßnahme zur Integration... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.06.2008
- S 3 SO 15/07 -
Sozialhilfeträger muss mittelloser Erbin Beerdigungskosten für Ehemann trotz unterhaltspflichtiger Kinder erstatten
Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
Dem Anspruch einer mittellosen Erbin gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten ihres verstorbenen Ehemannes kann nicht entgegen gehalten werden, dass Abkömmlinge des Verstorbenen vorhanden seien, die im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen für die Bestattungskosten aufzukommen haben. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Der Ehemann der Klägerin, der mit ihr in zweiter Ehe verheiratet war, verstarb am 9. Juni 2006. Anders als die beiden Kinder des Verstorbenen aus erster Ehe schlug die Klägerin die Erbschaft nicht aus. Da kein Nachlass vorhanden war und sie lediglich über ein monatliches Erwerbseinkommen und eine Witwenrente von zusammen knapp 209 EUR verfügte, beantragte die Klägerin bei der Beklagten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 15.08.2008
- S 14 AS 179/08 -
Hartz IV: Schulgeld für Privatschule ist kein Einkommen nach dem SGB II
Das von einem Vater für seine Kinder gezahlte Schulgeld zum Besuch einer Privatschule ist beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So lautet ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Speyer.
Für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2007 bewilligte die Beklagte der Klägerin, einer alleinerziehenden Mutter, und ihren zwei Söhnen zunächst monatliche Leistungen in Höhe von 329,08 EUR. Die beiden Söhne besuchen seit August bzw. September 2007 Privatschulen. Nachdem die Beklagte Kenntnis davon erlangt hatte, dass das zu zahlende Schulgeld der frühere Ehemann der Klägerin... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
