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Sozialgericht Speyer, Beschluss vom 05.10.2009
- S 1 AS 1731/09 ER -
Hartz IV: Keine Anrechnung der Abwackprämie auf das Arbeitslosengeld II
Mögliche Verwertung darf nicht unwirtschaftlich sein oder besondere Härte darstellen
Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II (Alg II), wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich eine achtköpfige Familie gegen die Anrechnung der
Abwrackprämie stellt kein erzieltes Einkommen dar
Das Sozialgericht Speyer vertrat jedoch die Meinung, dass es sich bei der
Anschaffung des Pkw gerechtfertigt
Im vorliegenden Fall hielt das Gericht die Verwertung des PKW-Transporters jedoch für offensichtlich unwirtschaftlich und für eine besondere Härte für die Familie. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war letztlich die Größe der Familie, die auch die Anschaffung eines solch größeren Pkw rechtfertigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2009
Quelle: ra-online, SG Speyer
- LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: L 2 AS 315/09 B ER]) - Sächsisches LSG: Umweltprämie darf nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden
(Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2010
[Aktenzeichen: L 7 AS 43/10])
- LSG NRW: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2009
[Aktenzeichen: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS]) - Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
[Aktenzeichen: L 7 AS 831/09 B ER])
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Dokument-Nr. 8656
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