wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 23. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Marburg“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Marburg, Urteil vom 11.02.2010
- S 9 SO 23/08 -

SG Marburg: Medikamente für Asylbewerber – Pharmaunternehmen hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch Sozialamt

Behörde muss vor der Behandlung informiert und ein weiteres Vorgehen abgeklärt werden

Werden einem nicht krankenversicherten Asylbewerber über einen längeren Zeitraum Medikamente verabreicht, ohne die zuständige Sozialhilfebehörde darüber zu informieren, können die Kosten dafür später nicht von der Behörde zurückverlangt werden. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.

Im Sommer 2005 reiste ein 26-jähriger Syrer nach Deutschland ein. Wegen einer dauerhaften Blutgerinnungsstörung musste er ärztlich behandelt werden. Aufgrund seines Status als Asylbewerber war er jedoch nicht krankenversichert. Um eine mögliche Einblutung in die Gelenke zu verhindern, verabreichte der aufgesuchte Arzt dem jungen Mann vorsorglich über 4 Monate Medikamente im Gesamtwert von 30.000,- €, ohne sich darum zu kümmern, dass die Kosten wegen des fehlenden Krankenversicherungsschutzes nicht gedeckt waren. Die Medikamente waren dem Arzt durch den Hersteller, einem Marburger Pharmaunternehmen, zur Verfügung gestellt worden.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Werbung

Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 14.07.2009
- S 9 SO 60/09 ER  -

Hartz IV: Schüler bekommt Kosten für monatliche Busfahrkarte als Darlehen

Zugang zu umfassender schulischer Bildung muss jedem offen stehen

„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.

Der aus dem Landkreis Marburg- Biedenkopf stammende 17 jährige Antragsteller lebt mit seinen Eltern und Geschwistern von „Hartz IV“. Er besucht ein Marburger Gymnasium und muss dafür täglich ca. 16 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine entsprechende Monatskarte des RMV kostet derzeit 56,90 €.Die Eltern des Jungen beantragten daher die Übernahme der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.