die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Koblenz“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 10.06.2009
- S 6 AS 1070/08 -
Hartz IV: Erbschaft ist als Einkommen anzurechnen
Geldbetrag aus Erbschaft stellt kein Vermögen dar
Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung der Sozialleistungen, da es sich dabei um Einkommen handelt, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen ist. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall wurden einer ALG-II-Empfängerin aufgrund einer Erbschaft von rund 6.500,- EUR die Leistungen gekürzt, da nach Ansicht der Arbeitsagentur die Erbschaft als Einkommen auf bis zu zwölf Monate aufgeteilt werden müsse. Die Leistungsempfängerin wehrte sich gegen diese Entscheidung mit dem Argument, dass die Erbschaft als (nicht anrechenbares) Vermögen einzustufen sei.Das Sozialgericht Koblenz sah dies jedoch anders und entschied, dass es sich bei dem aus der Erbschaft zugeflossenen Geldbetrag um Einkommen und nicht um Vermögen handele. Als Einkommen sei alles das anzusehen, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 31.05.2007
- S 11 KR 47/06 -
Apotheker muss Rezepte sorgfältig auf Echtheit überprüfen
Krankenkasse muss gefälschtes Rezept nicht bezahlen
Ein Apotheker, der ein selten verschriebenes, teures, Wachstumshormone enthaltendes Medikament nach Vorlage eines gefälschten Rezeptes abgibt, hat keinen Anspruch auf Bezahlung gegenüber der Krankenkasse, wenn er die Fälschung des Rezeptes hätte erkennen können. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Dem klagenden Apotheker wurde am frühen Vormittag eines Freitages von einer unbekannt gebliebenen Person ein Rezept über ein Medikament vorgelegt, welches Wachstumshormone enthält und zur Behandlung von Wachstumsstörungen zugelassen ist, das aber auch in Bodybuilder- und Sportlerkreisen zum Muskelaufbau missbräuchlich verwendet wird. Der Vordruck des Rezeptes stammte aus einem Diebstahl... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 03.05.2007
- S 11 AS 187/06 -
Hartz IV: Nicht Wohnfläche eines Hauses sondern Verkehrswert ist für Angemessenheitsprüfung maßgeblich
Die Pflicht eines Leistungsempfängers der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), ein selbst bewohntes Einfamilienhaus als Vermögen zu verwerten, richtet sich nicht nach der Wohnfläche, sondern nach dem Verkehrswert des Hauses. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Die klagende Bedarfsgemeinschaft, eine Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder, bewohnen seit der Scheidung der Mutter von ihrem Ehemann ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 197 Quadratmetern in einem kleinen Dorf in einer ländlichen Umgebung, der Verkehrswert beläuft sich gemäß einem Gutachten auf circa 185.000 €. Die Mutter ist seit der Scheidung Alleineigentümerin, die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.2007
- S 11 AS 635/06 -
ALG II: ARGE darf Aufrechnung von überzahlten Leistungen nicht ohne weiteres vornehmen
Ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf während des laufenden Leistungsbezuges eine Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen nur vornehmen, wenn die Überzahlung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Hilfebedürftigen erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger bezieht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Juli und August 2006 übte er eine geringfügige Beschäftigung aus und erzielte hieraus anrechnungsfähiges Einkommen. Er teilte die Arbeitsaufnahme der beklagten ARGE bei Beginn der Beschäftigung mit Nach Vorlage der Lohnabrechnungen errechnete die ARGE im September 2006 eine Überzahlung der bereits ausgezahlten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 23.03.2007
- S 6 RS 75/06 -
Untätigkeitsklage - Wer zu früh klagt, bleibt auf den Kosten sitzen
Behörden haben 6 Monate Zeit, über Anträge zu entscheiden
Wer vor Ablauf von sechs Monaten eine Behörde wegen Untätigkeit verklagt, weil sie nicht über einen Rentenantrag entschieden hat, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Im Fall wartete eine Frau seit fast fünf Monaten auf die Bewilligung ihrer Witwenrente, dabei hatte ihr die Versicherung anfangs mitgeteilt, kurzfristig über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Frau wollte nicht mehr länger warten und verklagte die Versicherung. Sie erhob eine so genannte Untätigkeitsklage. Kurz nachdem die Klage beim Sozialgericht eingereicht worden war, erhielt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.10.2006
- S 11 KR 537/05 -
Gesetzliche Krankenversicherung: Erbschaft ist nicht beitragspflichtig
Eine Krankenkasse darf ohne konkrete gesetzliche oder satzungsmäßige Regelung bei einem freiwillig versicherten Mitglied eine Erbschaft nicht der Beitragspflicht unterwerfen. Das hat das Soziagericht Koblenz entschieden.
Der Kläger ist bei der Beklagten freiwillig krankenversichert. Er zahlte, da er über kein eigenes Einkommen verfügte und im Haus seiner Mutter lebte, bis zum 31.05.2005 den Mindestbeitrag in Höhe von etwa 107 €. Nachdem die Beklagte nach dem Tod der Mutter des Klägers erfahren hatte, dass dem Kläger ein Erbteil in Höhe von circa 43.000 € zugeflossen war, setzte sie mit einem Beitragsbescheid... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 10.01.2007
- S 9 AL 302/06 -
Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist verfassungswidrig
Die Kappung der Frist, innerhalb derer langjährig Selbständige zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beitreten können, ist nach Auffassung des Sozialgerichts Koblenz verfassungswidrig. Die rückwirkende Verkürzung der Frist verstößt gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) wurde auch langjährig Selbständigen die Möglichkeit gegeben, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beizutreten, sofern sie bestimmte Vorversicherungszeiten aufzuweisen hatten. Der entsprechende Antrag konnte nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2006 gestellt werden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 20.09.2006
- S 2 AS 81/05 -
Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden
Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend
Arbeitslosengeld II kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Im Fall stellte ein Mann am 02.03.2005 einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II. Die Behörde bewilligte mit Bescheid vom 17.03.2005 den Antrag auf Zahlung von ALG II ab dem 02.03.2005. Gegen diesen Bescheid erhob der Mann Widerspruch, in welchem er Arbeitslosengeld II ab den 01.01.2005 verlangte. Seine Begründung: Er habe seinen Antrag so spät gestellt, weil die Bundesagentur... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2006
- S 11 AS 317/05 -
Hose ging nicht zu: Termine für Hartz IV Informationsveranstaltung müssen auch mit defekter Kleidung wahrgenommen werden - Hose ging nicht zu
Kaputter Reißverschluß ist kein wichtiger Hinderungsgrund
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ( so genanntes Hartz IV Gesetz) Einladungen der ARGE zu einem Gespräch über ihre berufliche Situation auch dann folgen müssen, wenn sie dafür in beschädigter Kleidung ihre Wohnung verlassen müssen.
Der Kläger war der Einladung der ARGE zu einer Informationsveranstaltung mit der Begründung nicht gefolgt, der Reißverschluss seiner einzigen Hose habe geklemmt, so dass er seine Wohnung nicht habe verlassen können. Die ARGE lud daraufhin den seit Jahren arbeitslosen Kläger zu einem Einzelgespräch über seine berufliche Situation ein. Der Kläger teilte an dem Tag, an dem das Gespräch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2006
- S 11 AS 305/05 -
Hartz IV: Bescheide müssen vom Leistungsempfänger geprüft werden
Leistungsempfänger muss zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzahlen
Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Allerdings muss ein Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II eventuelle Erstattungen von überzahlten Leistungen bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gegenüber jedem einzelnen Mitglied durch eine eigene individuelle Verwaltungsentscheidung geltend machen. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entscheiden.
Die zuständige Arbeitsgemeinschaft hatte dem Kläger, seiner Ehefrau und dem gemeinsamen minderjährigen Kind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( so genanntes Hartz IV - Gesetz) bewilligt. Dabei war versehentlich das vom Kläger ordnungsgemäß angegebene Einkommen seiner Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt worden. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
