die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Dresden“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 01.09.2010
- S 36 AS 5042/08 -
Hartz IV: Anrechnung steuerfreier Spesenzahlungen als Einkommen zulässig
So genannte „Auslöse“ stellt grundsätzlich keine zweckbestimmte Einnahme dar
Auch Spesenzahlungen bei berufsbedingter Ortsabwesenheit in Form der so genannten „Auslöse“ stellen grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld II anrechenbares Einkommen dar. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Kraftfahrer in einer Spedition beschäftigt. Er erhielt von seinem Arbeitgeber im maßgeblichen Bewilligungszeitraum wegen berufsbedingter Ortsabwesenheit Spesenzahlungen in Form der so genannten „Auslöse“. Diese Zahlungen rechnete der beklagte Landkreis in voller Höhe als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II an. Hiervon brachte der Beklagte pauschal lediglich 6 Euro bei über 12-stündiger Abwesenheit als Verpflegungsmehraufwand in Abzug. Hiergegen wendet sich der Kläger vor dem Sozialgericht Dresden, da es sich bei der „Auslöse“ um eine nicht anrechenbare zweckbestimmte Einnahme handele.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 29.03.2010
- S 24 R 157/08 -
Kein Anspruch auf Bewilligung eines orthopädischen Bürostuhls durch Deutsche Rentenversicherung
Arbeitgeber muss ohnehin allen Arbeitnehmern ergonomischen Bürostuhl zur Verfügung zu stellen
Genügt gesundheitlich ein ergonomischer Bürostuhl, so ist ein orthopädischer Bürostuhl als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erforderlich, weil der Arbeitgeber zwecks Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ohnehin verpflichtet ist, mindestens einen solchen Bürostuhl auch gesunden Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls übt als Sachbearbeiterin und Rechercheurin an einem Bildschirmarbeitsplatz eine ausschließlich sitzende Tätigkeit aus. Sie ist mit einem Grad der Behinderung von 70 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Wegen ihrer erheblichen Rückenleiden und der damit einhergehenden Schmerzen beantragte die Klägerin bei der Deutschen Rentenversicherung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 20.01.2010
- S 25 KR 365/08 -
SG Dresden: Schwerbehinderter hat auch bei Unterstützung durch Begleitperson Anspruch auf Elektrorollstuhl
Krankenkasse muss Grundbedürfnis der Bewegung im örtlichen Nahbereich befriedigen
Die Krankenkasse muss einem Schwerbehinderten einen Elektrorollstuhl bezahlen, auch wenn dieser stets auf eine Begleitperson angewiesen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene in der Lage ist, den Rollstuhl sicher im Straßenverkehr zu führen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der fast 70-jährige Kläger aus Dresden leidet an schwerer Zuckerkrankheit mit Folgeerscheinungen. Außerhalb der Wohnung kann er sich mit seinem Leichtrollstuhl nicht selbständig fortbewegen. Da gelegentlich Unterzuckerungen auftreten, muss seine Ehefrau ihn beim Verlassen des Hauses stets begleiten. Sie ist gelernte Operationsschwester und kann ihm bei Bedarf eine Spritze geben.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.01.2010
- S 23 AS 1952/09 -
Arbeitslosengeld II-Empfängerin steht nach Abriss ihrer früheren Wohnung volle Miete für neue Wohnung zu
Kürzung der Miete wegen eines möglichen Aufschub des Umzuges nicht zulässig
Nach dem Abriss der früheren Wohnung darf die Arbeitslosengeld II-ARGE die Miete nicht auf den Betrag dieser Miete deckeln. Eine Arbeitslose hat spätestens nach Abriss der alten Wohnung einen Anspruch auf Übernahme der vollen Miete für die neue Wohnung. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 45-jährige Klägerin bezieht Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Sie bewohnte in Hoyerswerda mit ihren zwei Kindern eine Plattenbauwohnung mit einer Gesamtmiete von knapp 450,- €. Als sie inoffiziell erfuhr, dass ihr Wohnblock abgerissen werden sollte, suchte sie nach einer neuen Wohnung. Im Oktober 2006 unterschrieb sie einen neuen Mietvertrag und zog im Dezember 2006 um. Die neue... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 23.09.2009
- S 25 KR 603/08 -
Krankenversicherten sind Unannehmlichkeiten bei der Umstellung des Lieferanten von Inkontinenzmaterial zumutbar
Krankenkasse kann über Hilfsmittel Vertrag mit neuem Lieferanten abschließen
Einer Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse sind die Unannehmlichkeiten zumutbar, die durch die Umstellung auf einen neuen Lieferanten von Inkontinenzmaterial entstehen. Sie hat keinen Anspruch auf fortdauernde Belieferung mit den gewohnten Produkten, wenn die Krankenkasse Verträge mit einem neuen Lieferanten abgeschlossen hat. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 42 Jahre alte Klägerin leidet an Inkontinenz. Sie benötigt "aufsaugende Hilfsmittel der Inkontinenz" (Windeln). Zunächst bezog die Klägerin die Windeln über ein von Familienangehörigen betriebenes Sanitätshaus. Ihre Krankenkasse KKH-Allianz schloss nach einer Ausschreibung einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten, der ab 01.04.2008 alle Versicherten dieser Krankenkasse ausschließlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 19.10.2009
- S 29 AS 4942/08 -
Hartz IV: ARGE darf unangemessene Mietkosten kürzen
Zuzügler dürfen bei Umzug in eine andere Stadt aufgrund der Mietkostenkürzung nicht schlechter behandelt werden
Die ARGE darf die Mietkosten für Arbeitslosengeld II-Bezieher auf einen angemessenen Betrag deckeln. Für eine Schlechterbehandlung von Zuzüglern gegenüber schon in der Stadt ansässigen Arbeitslosen gibt es jedoch keinerlei Rechtsgrundlage. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der 33-jährige Kläger bezieht Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und wohnte zunächst in Chemnitz in einer großen Altbauwohnung. Die dortige ARGE forderte ihn auf, die Kosten der Unterkunft zu senken. Daraufhin zog der Kläger im Juli 2008 nach Dresden in eine Wohngemeinschaft. Nunmehr hat er eine monatliche Warmmiete in Höhe von 350,- € zu zahlen. Die ARGE Dresden hielt das immer noch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 02.09.2009
- S 34 AS 634/08 -
Arbeitslosengeld II: Behörde darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen
Nur die Übernahme der reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung darf abgelehnt werden
Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 57 Jahre alte Klägerin aus Dresden lebte mit ihrer damals 16 Jahre alten Tochter von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine Betriebskostennachzahlung von knapp 250 €. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten durch die ARGE Dresden. Die Behörde lehnte zunächst ab. Im Widerspruchsverfahren bewilligte sie 75 €. Auch das hielt sie später... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 22.09.2009
- S 34 AS 3910/09 ER -
Verweigerung der Kostenübernahme für Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbräuchlich
ARGE hat selbst auf Finanzierungsmöglichkeit durch ARGE und BAföG hingewiesen
Eine ARGE ist dazu verpflichtet, die Kosten einer Arbeitslosen für die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
(„Hartz IV“). Sie möchte sich zur Erzieherin umschulen lassen. In einem privaten Bildungsinstitut muss sie hierfür monatlich 110,- € Schulgeld zahlen. Diese Weiterbildung dauert drei Jahre. Das Gesetz sieht eine Förderung durch die ARGE für maximal zwei Jahre vor. Das dritte Jahr muss durch eine anderweitige Finanzierung abgesichert sein. Die ARGE stellte der Antragstellerin einen Bildungsgutschein... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.05.2009
- S 20 AS 807/07 -
ALG II: ARGE muss kein Darlehen für eine Familienfeier in einer Gaststätte erteilen
Reguläres Arbeitslosengeld muss auch für Jugendweihefeier verwendet werden
Arbeitslosengeld II-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Feier der Jugendweihe in einer Gaststätte. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der Kläger aus Dresden hatte im Frühjahr 2007 seine Jugendweihe. Seine Mutter ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Im Anschluss an die Jugendweihe feierte die Familie mit insgesamt neun Personen in einer Gaststätte. Hierfür beantragte die Mutter bei der ARGE ein Darlehen. Die Rechnung betrug 155,80 €. Gegen die Ablehnung klagten Mutter und Sohn vor dem Sozialgericht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 19.03.2009
- S 38 AS 915/09 ER -
Sozialgericht spricht mutmaßlicher Mutter Arbeitslosengeld II zu
Salomonischer Streit um ein Baby
Das Sozialgericht Dresden hat einer portugiesischen Mutter, die die sich mit einer anderen Frau um die Mutterschaft eines Babys streitet, Arbeitslosengeld II zugesprochen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 19. März 2009.
Die 33 Jahre alte Antragstellerin stammt aus Portugal und zog erstmals Anfang 2007 nach Dresden. Sie übte zunächst eine Vollzeitbeschäftigung aus. Später war sie geringfügig beschäftigt und bezog ergänzend Arbeitslosengeld II. Sie behauptet, sie hätte im Oktober 2008 unter dem Namen einer Bekannten in einem Dresdner Krankenhaus einen Sohn zur Welt gebracht.Über... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
