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Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 12.04.2021
- S 5 U 232/20 -
Wegeunfall bei Schock nach Kollision mit Hund auf dem Heimweg
Berufsgenossenschaft muss Wegeunfall als Arbeitsunfall anerkennen
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall als sogenannter Wegeunfall vorliegt, wenn ein versicherter Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg von seiner Arbeitsstätte mit einem Hund kollidiert, der unvermittelt auf die Fahrbahn springt und er dabei einen Schock erleidet.
Im konkreten Fall war der Kläger nach der Kollision mit dem
Aufsuchen der Tankstelle lässt Versicherungsschutz nicht entfallen
Das Gericht war im Gegensatz zur beklagten Berufsgenossenschaft der Ansicht, dass der unfallversicherungsrechtliche Schutz durch das Verlassen des unmittelbaren Weges und das Aufsuchen der Tankstelle nicht entfallen sei. Denn auch diese eingeschobene Verrichtung habe in einem inneren Zusammenhang mit dem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Heimweg gestanden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger weiterhin bedroht worden; er habe Schutz gesucht und die Polizei verständigen wollen, um den Heimweg überhaupt fortsetzen zu können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2021
Quelle: Sozialgericht Dresden, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30123
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