die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Darmstadt“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 29.07.2008
- S 3 U 27/07 -
SG Darmstadt: Snowmobil-Fahrt in Lappland nicht unfallversichert
Belohnungsreise stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar
Eine vom Arbeitgeber nur „verdienten“ Mitarbeitern angebotene Motivations- bzw. Incentive-Reise nach Lappland steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Darmstadt.
Ende April / Anfang Mai 2006 nahm die damals 33 Jahre alte Klägerin mit weiteren Kolleginnen und Kollegen an einer von ihrer Arbeitgeberin – einer IT-Firma in Darmstadt – angebotenen und finanzierten Reise nach Lappland / Finnland teil. Bei einer Fahrt als Beifahrerin auf einem Snowmobil im Rahmen einer dort angebotenen Outdooraktivität zog sich die Klägerin eine Verletzung an der Lendenwirbelsäule zu, die in der Folgezeit in Deutschland stationär behandelt werden musste.Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab. Die Verletzung sei nicht bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten. Vielmehr hätten bei der Reise vornehmlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 26.01.2007
- S 19 AS 238/06 -
Hartz IV: Keine einmaligen Leistungen für Kontaktlinsen
Wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, hat keinen Anspruch auf einmalige Beihilfe für die Anschaffung von Kontaktlinsen oder einer Brille. Das entschied das Sozialgericht Darmstadt.
Der Kläger beantragte die Erstattung von Kosten für bereits gekaufte Kontaktlinsen in Höhe von 220,00 €. Nach seiner Auffassung gehörten diese Sehhilfen zum notwendigen Lebensbedarf, den er nach 24-monatiger Arbeitslosigkeit aus eigenen Mitteln nicht befriedigen könne.Das Sozialgericht bestätigte mit seiner Entscheidung die ablehnenden Bescheide der ARGE Darmstadt und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Darmstadt, Beschluss vom 01.11.2006
- S 16 SO 115/06 ER -
Sozialhilfe: Kein Anspruch bei Einreise ins Bundesgebiet wegen Sozialhilfeleistungen
Wer in der Absicht nach Deutschland einreist, seinen Lebensunterhalt durch Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu bestreiten, kann nicht mit der Zahlung entsprechender Leistung rechnen. Das hat das Sozialgericht Darmstadt durch Ablehnung der Einanträge zweier griechischer Staatsangehöriger auf Verpflichtung des Odenwaldkreises entschieden.
Die beiden Griechen - Vater und Sohn - waren nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland 2004 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei ihrer erneuten Einreise in das Bundesgebiet im Mai 2006 waren sie mittellos und beantragten umgehend öffentliche Leistungen.Beide sind nach den Feststellungen des Sozialgerichts aufgrund erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen nicht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
