die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Chemnitz“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 01.03.2012
- S 10 KR 189/10 -
Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung tragen
Feststellung einer Systemstörung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme
Das Sozialgericht Chemnitz hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bereich beider Oberschenkel einer Patientin übernehmen muss.
Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Medizinische Dienst der Krankenkasse nach Begutachtung der 34-jährigen Klägerin die Kostenübernahme für eine Liposuktion ab. Zwar bestehe ein Lipödem (Reiterhosensyndrom) beidseits im Stadium I. Zu empfehlen sei eine konservative Therapie mit Kompressionsstrumpfhosen. Dagegen sei die Liposuktion ein Verfahren der kosmetischen Chirurgie, das nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Die dazu erforderliche positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundessauschusses liege nicht vor.Im Klageverfahren holte das Sozialgericht Chemnitz ein Sachverständigengutachten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 05.11.2010
- S 33 AS 50000/10 -
SG Chemnitz: Betriebskostenguthaben nicht immer auf Hartz IV anzurechnen
Guthaben muss dem Leistungsempfänger zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen
Wenn die Nebenkostenabrechnung eines Leistungsempfängers ein Guthaben aufweist, dann ist das Jobcenter berechtigt, dieses Guthaben mit der nächsten Unterkunftsleistung zu verrechnen, sofern dem Leistungsempfänger das Guthaben direkt zur Verfügung steht. Dies hat nun das Sozialgericht Chemnitz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Langzeitarbeitsloser im Jahr 2009 seine Wohnung nur sparsam geheizt und auch sorgsam auf den Wasserverbrauch geachtet. Lohn seiner Bemühungen: Die Nebenkostenabrechnung seines Vermieters, die ihm im Mai 2010 zugeht, wies ein Guthaben von 200 Euro auf. Kurz darauf bekam der Mann Post vom Jobcenter. Es teilt ihm mit, dass es im Monat Juni nicht wie... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 29.04.2011
- S 40 AS 1487/11 ER -
Hartz IV: Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nur bis Höhe halber Basistarif
Schutzbedürfnis für Bezuschussung höherer Beiträge besteht nicht
Jobcenter müssen die Beiträge privat krankenversicherter Hartz IV-Bezieher höchstens bis zur Hälfte des am 1. Januar 2009 in der Privaten Krankenversicherung eingeführten Basistarifs bezuschussen. Dies entschied das Sozialgericht Chemnitz.
Die aus Plauen stammende Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls begehrte die Übernahme ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) in voller Höhe von monatlich 483,48 EUR. Das Jobcenter Vogtland gewährte der Antragstellerin zunächst nur einen monatlichen Zuschuss von 131,35 EUR. Nachdem das Jobcenter im Laufe des Verfahrens einen Zuschuss in Höhe des halben Basistarifs... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
