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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sammlermünzen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2013
- V ZR 108/12 -

Keine Geldeigenschaft von Sammler- und Anlagemünzen trotz Zulassung als offizielles Zahlungsmittel

Daher kein gutgläubiger Erwerb von Sammler- und Anlagemünzen (§ 935 Abs. 2 BGB)

Obwohl Sammler- und Anlagemünzen als offizielles Zahlungsmittel zugelassen sein können, handelt es sich dabei nicht um Geld. Denn sie sind zum Umlauf im Zahlungsverkehr weder bestimmt noch geeignet. § 935 Abs. 2 BGB kommt daher nicht zur Anwendung, so dass ein gutgläubiger Erwerb von solchen Münzen nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde einem Sammler neben Gold- und Silberbarren auch südafrikanische Goldmünzen ("Krügerrand"), deutsche Goldmünzen ("Weimarer") und österreichische Silbermünzen ("Wiener Philharmoniker") gestohlen. Nachdem festgestellt werden konnte, an wen die Diebe die Barren und Münzen verkauft hatten, wurde diese Person in Anspruch genommen. Da die Person das Diebesgut aber schon weiterverkauft hatte, verlangte der Bestohlene Auskunft über den Betrag, den die Person beim Verkauf der Barren und Münzen erzielt hatte. Dieser weigerte sich jedoch dem nachzukommen. Er meinte er habe die Barren... Lesen Sie mehr