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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Richterliches Dienstrecht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.03.2012
- 14 W 2/12 -

Richter bei salopper Redensart "Schwanz einziehen" nicht befangen

OLG Stuttgart lehnt Befangenheitsantrag gegen einen Richter ab / "Derbe Äußerung" darf nicht isoliert betrachtet werden

Vergreift sich ein Richter während eines Prozesses im Ton gegenüber einer der streitenden Parteien, so kann daraus nicht unbedingt auf eine Befangenheit des Richters geschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Im vorliegenden Fall beantragte eine Partei in einem Rechtsstreit den Ausschluss des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit. Der Richter habe das Nichterscheinen des Geschäftsführers des beklagten Unternehmens unangemessen als "Schwanz einziehen" bezeichnet, so die Begründung.Der Antrag auf Ausschluss des Richters wurde vom Landgericht Stuttgart jedoch abgelehnt. Auch eine Beschwerde gegen diesen Beschluss vor dem Oberlandesgericht Stuttgart blieb ohne Erfolg. Es liege kein objektiver Grund vor, welcher berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lasse. Die beanstandete... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.11.2010
- BVerwG 2 C 16.09 -

BVerwG: Ernennung eines Gerichtspräsidenten kann im Konkurrentenstreit angefochten werden

Grundsatz der Ämterstabilität steht dem nicht entgegen

Die Beförderung eines Richters oder Beamten in ein höheres Amt kann von einem unterlegenen Mitbewerber vor den Verwaltungsgerichten mit Erfolg angefochten werden, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber unter Verletzung des Grundrechts des Mitbewerbers auf wirkungsvollen Rechtsschutz ernannt hat. Die Klage hat Erfolg, wenn die Bewerberauswahl Rechte des Mitbewerbers verletzt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In dem zu entscheidenden Verfahren hatten sich der Kläger als Präsident eines Landgerichts und der Beigeladene als damaliger Präsident des Landessozialgerichts um das höher eingestufte Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben. Der Justizminister entschied sich für den Beigeladenen.Der Antrag des Klägers, dem Beklagten die Ernennung des Beigeladenen zum Präsidenten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2010
- 4 K 1239/10 -

Richter kann seinen Eintritt in den Ruhestand nicht vorläufig aufhalten

Gesetzliche Regelung zum Ausschlusss aus der aktiven Berufstätigkeit nicht diskriminierend

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Antrag eines Richters, seine aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres anstehende Versetzung in den Ruheständig vorläufig aufzuschieben, abgelehnt.

Die gesetzliche Festsetzung der Altersgrenze für Richter verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, so das Verwaltungsgericht. Da mit ihrem Erreichen der Richter zwangsweise in den Ruhestand trete, führe sie zwar dazu, dass dieser allein wegen seines Alters von der weiteren aktiven Berufstätigkeit bei seinem Dienstherrn ausgeschlossen werde. Die gesetzliche Regelung sei aber nicht diskriminierend,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.10.2009
- 1 DGH 2/08 -

OLG Hamm: Richter darf Arbeit mit dem PC verweigern

Computerarbeit stellt Eingriff in richterliche Unabhängigkeit dar

Ein Richter ist nicht dazu verpflichtet, längere Texte am Bildschirm lesen zu müssen. Auch das Ausdrucken der Akten gehört nicht zu seinem Aufgabengebiet und kann durch eine Servicekraft übernommen werden, da diese Arbeit einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen würde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Der Antragssteller des zugrunde liegenden Falls ist Richter eines Amtsgerichts, bei dem er unter anderem mit der Bearbeitung von Handelsregistersachen betraut ist. Im Jahr 2007 trat ein Gesetz in Kraft, nach dem Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt werden müssen. Zweck war es, den Verfahrensablauf in jeder Hinsicht zu optimieren und überflüssigen Arbeits- und Kostenaufwand zu vermeiden.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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