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Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.01.2017
- IX R 10/16 -
Entschädigungen für Zeitversäumnis von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht zu versteuern
Entschädigung für Verdienstausfall bleibt steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern haben. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall.
Ehrenamtliche Richterinnen und
Entschädigung für Zeitversäumnis ersetzt keine ausgefallenen Einkünfte
Dem ist der Bundesfinanzhof nur teilweise gefolgt. Die
Aufwendungsersatz nach §§ 5 bis 7 JVEG ist von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht zu versteuern
Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird zukünftig das Engagement der ca. 60.000 ehrenamtlichen Richterinnen und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.05.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 337/08]) - Auch ehrenamtliche Richter müssen an einer Schlussberatung des Gerichts teilnehmen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.11.2008
[Aktenzeichen: LwZR 4/08])
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Dokument-Nr. 24016
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