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Donnerstag, 2. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reißverschlussverfahren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.04.2017
- 10 U 4565/16 -

Zusammenstoß im Rahmen eines Spurwechsels im Reiß­verschluss­verfahren spricht für Verschulden des Spurwechslers

Anscheinsbeweis spricht für Verstoß gegen § 7 Abs. 5 der Straßen­verkehrs­ordnung

Kommt es bei einem Spurwechsel im Rahmen des Reiß­verschluss­verfahrens zu einer Kollision, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler gegen § 7 Abs. 5 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verstoßen und somit den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn mittels des Reißverschlussverfahrens von der linken auf die rechte Spur wechseln, da die linke Spur gesperrt war. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf der rechten Spur fahrenden Lkw. Der Pkw-Fahrer klagte aufgrund des Unfalls gegen den Lkw-Fahrer auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht München II gab der Schadensersatzklage unter Beachtung einer Haftungsverteilung von 50:50 statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Lkw-Fahrers.Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Lkw-Fahrers und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2012
- 334 C 28675/11 -

Reißverschlussprinzip im Straßenverkehr gilt nur beim Wegfall einer Spur

Autofahrer muss bei Spurwechsel wegen blockierter Fahrspur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen

Wird eine Fahrbahn durch ein Hindernis blockiert und wechselt ein Autofahrer, der sich auf dieser Fahrbahn befindet, deshalb die Spur, muss er jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen. Der Autofahrer, der die andere, freie, Spur benutzt, muss ihn nicht einfahren lassen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Autofahrerin Anfang September 2011mit ihrem VW Cabrio auf der Widenmayerstraße in München auf der linken der zwei Fahrbahnen. Ein Möbelwagen, der in der Straße auf eben dieser Spur parkte, zwang sie zum Halten.Als sie auf die rechte Spur wechselte, kam es zu einem Zusammenstoß mit der Fahrerin eines Fiat Puntos. Kotflügel, Stoßfänger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005
- 16 U 24/05 -

Kein Reißverschluss­verfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Das so genannte Reißverschluss­verfahren, wonach Fahrzeugen vor einer Fahrbahnverengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden muss, findet auf dem Beschleunigungs­streifen einer Autobahn keine Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Auf Autobahnen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.

In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren.Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei... Lesen Sie mehr