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Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.04.2017
- 10 U 4565/16 -
Zusammenstoß im Rahmen eines Spurwechsels im Reißverschlussverfahren spricht für Verschulden des Spurwechslers
Anscheinsbeweis spricht für Verstoß gegen § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung
Kommt es bei einem Spurwechsel im Rahmen des Reißverschlussverfahrens zu einer Kollision, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler gegen § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen und somit den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn mittels des Reißverschlussverfahrens von der linken auf die rechte Spur wechseln, da die linke Spur gesperrt war. Dabei kam es zu einer
Landgericht nahm Haftungsverteilung von 50:50 vor
Das Landgericht München II gab der Schadensersatzklage unter Beachtung einer Haftungsverteilung von 50:50 statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Lkw-Fahrers.
Oberlandesgericht verneint Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Lkw-Fahrers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Pkw-Fahrer stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da er allein für den Unfall hafte.
Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Spurwechslers
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2018
Quelle: Oberlandesgricht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München II, Urteil vom 14.10.2016
[Aktenzeichen: 12 O 3303/16]
- Bei Auffahrunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Fahrspurwechsel spricht Beweis des ersten Anscheins für Missachtung der Sorgfaltspflicht
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.10.2013
[Aktenzeichen: 331 C 28375/12]) - Verbot des Befahrens der linken Fahrspur auf Autobahnen für Lkw dient nicht dem Schutz des Spurwechslers
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018
[Aktenzeichen: I-1 U 102/17]) - Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahrstreifenwechsels setzt nicht Vollendung des Fahrstreifenwechsels voraus
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.02.2021
[Aktenzeichen: 25 U 160/19])
Jahrgang: 2017, Seite: 1273 NJOZ 2017, 1273 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 361 NJW-Spezial 2017, 361 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2017, Seite: 657 r+s 2017, 657
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Dokument-Nr. 26265
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