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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2022
1 OWi 2 SsRs 85/21 -

Fax-Eingang eines Schriftsatzes mit Hinweis "Eilt! Termin heute!" drei Stunden vor Hauptverhandlung muss Geschäftsstelle erreichen

Fehlende Berücksichtigung des Faxes begründet Verletzung des rechtlichen Gehörs

Ein eingegangener Schriftsatz mittels Fax über den allgemeinen Anschluss des Gerichtes mit dem Hinweis "Eilt! Termin heute!" drei Stunden vor der Hauptverhandlung muss die Geschäftsstelle bis zum Beginn der Hauptverhandlung erreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen in Rheinland-Pfalz wohnhaften Autofahrer erging im April 2020 ein Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung. Gegen den Bescheid legte der Betroffene Einspruch ein. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ludwigshafen sollte an einem Tag im März 2021 um 15.20 Uhr stattfinden. Um 12.09 Uhr an diesem Tag ging über den allgemeinen Anschluss des Gerichts ein mit "Eilt! Termin heute!" überschriebenes Fax des Verteidigers des Betroffenen ein, mit dem die Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen beantragt wurde. Da das Fax dem Richter nicht vorgelegt wurde und weder der Betroffene noch der Verteidiger zum Termin erschienen, verwarf das Gericht den Einspruch. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen.

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Betroffenen. Es sei zu erwarten gewesen, dass der Schriftsatz dem zuständigen Richter rechtzeitig zugeleitet werden könne. Die Geschäftsabläufe des Amtsgerichts hätten gewährleisten müssen, dass ein Schriftsatz, der per Fax gut drei Stunden vor der Hauptverhandlung über den allgemeinen Anschluss des Gerichts eingeht und den Hinweis "Eilt! Termin heute!" enthält, bis zum Beginn der Hauptverhandlung die Geschäftsstelle erreicht. Somit liege in der Nichtbescheidung des Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2022
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 25.03.2021
    [Aktenzeichen: 4d OWi 5089 Js 20761/20]
Urteile zu den Schlagwörtern: Anspruch auf rechtliches Gehör | Fax | Telefax | Hauptverhandlung | Zugang

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Dokument-Nr.: 31992 Dokument-Nr. 31992

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