die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Oberlandesgericht Koblenz“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2011
- 2 U 1104/10 -
Stuhlbein weggebrochen: Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden nach Sturz von einem Plastikstuhl im Hotel
Verkehrssicherungspflicht besteht nur für allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungsgegenstände und Hotelanlagen
Wenn sich ein Urlauber durch das Wegknicken eines Plastikstuhlbeins verletzt, so hat dieser nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz, nachdem er sich in seinem Hotel durch den Sturz mit einem Plastikstuhl einen Halswirbel gebrochen hatte. Der Kläger verbrachte gemeinsam mit seiner Frau einen Urlaub in Kroatien, den das Paar als Pauschalreise gebucht hatte. Der Unfall ereignete sich, als sich der Mann zum Lesen auf einen Plastikstuhl auf dem Balkon setzte und das hintere Bein des Stuhls plötzlich einknickte. Der Mann schlug schließlich mit dem Hinterkopf an der sich hinter ihm befindlichen Betonwand und auf dem Betonboden auf und erlitt dabei eine Schürfwunde am Hinterkopf und brach sich den... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2011
- 9 U 255/11 -
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
Logo und Wertung der Stiftung Warentest darf nicht für ähnliche, jedoch nicht getestete Produkte gleichen Fabrikats verwendet werden
Wirbt ein Unternehmen mit dem Testurteil „GUT“ der Stiftung Warentest, muss klar erkennbar sein, welches der beworbenen Produkte getestet wurde. Es ist unzulässig, das Urteil für eine getestete Matratze der Größe 90 x 200 cm auf andere Größen des gleichen Fabrikats zu übertragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die real SB-Warenhaus GmbH in einer Anzeige für Matratzen in drei verschiedenen Größen geworben. Groß im Bild: Das Logo der Stiftung Warentest mit dem Urteil „GUT“ und der Kennzeichnung als Testsieger. Was die Anzeige verschwieg: Getestet wurden nur Matratzen der Größe 90 x 200 cm, nicht aber die ebenfalls beworbenen Matratzen der Größen 100 x 200 cm... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.03.2012
- 9 U 1166/11 -
1&1 Internet AG darf Kunden das Widerrufsrecht nicht verweigern
OLG Koblenz stärkt Verbraucherschutz bei Vertragsänderung am Telefon
Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das Widerrufsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die 1&1 Internet AG entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Verbraucherin ihren Vertrag mit 1&1 über Telefon- und Internet-Dienste (Service-Flat 6.000 DSL-Paket) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten fristgerecht gekündigt. Daraufhin wurde sie vor Ablauf des Vertrages von einem Mitarbeiter des Unternehmens angerufen. Dieser bot ihr einen neuen Vertrag (Doppel Flatrate 16.000 DSL-Paket) zum... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30.01.2012
- 5 U 857/11 -
Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten ist kein Freibrief für den Arzt
Selbstbewusster Patient darf nicht nachlässiger behandelt werden
Auch wenn ein selbstbewusst und sachkundig auftretender Patient eine laienhafte Eigendiagnose stellt, muss ein Arzt diese kritisch betrachten und den Patienten sorgfältig und medizinisch umfassend befragen. Wird aufgrund einer unzureichenden Anamnese die sonst zweifelsfrei erforderliche Hinzuziehung eines anderen Facharztes unterlassen, haftet der erstbehandelnde Arzt den Hinterbliebenen auf Schadensersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz gab damit - wie zuvor das Landgericht Mainz - der Klage der Ehefrau und der beiden Kinder des Patienten auf Schadensersatz dem Grunde nach statt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde an einem Nachmittag im Mai 2007 in Mainz der 36-jährige Vater und Ehemann der Kläger, selbst Rettungssanitäter von Beruf, von zwei Kollegen gegen 16 Uhr mit dem Krankenwagen zum beklagten Arzt, einem Orthopäden, gebracht. Dort berichtete der Patient von außergewöhnlich starken Schmerzen in der linken Körperseite und äußerte den Verdacht, Ursache der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2011
- 1 U 243/11 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz im Hotelbadezimmer
Hotel muss Gast nur vor Gefahrensituationen schützen, die über das übliche Risiko der Betriebsnutzung hinausgehen
Wer auf dem feucht gewordenen Fliesenboden eines Hotelbadezimmers ausrutscht und stürzt, der trägt für diesen Unfall die volle Verantwortung. Der Hotelbetreiber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Gast sichtbare Gefahren erkennt und ihnen durch Achtsamkeit ausweicht beziehungsweise begegnet. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann in der Regel nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine Frau auf Schadensersatz, nachdem sie im Badezimmer ihres Hotelzimmers ausgerutscht und gestürzt war. Die Klägerin begründete ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hotelbetreiber damit, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt habe. Der Gast erwarte im Bad Vorkehrungen, die das Ausrutschen verhindern würden. Im Badezimmer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 10.01.2012
- 5 U 1418/11 -
Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
Bei kleinen und gut sichtbaren vereisten Flächen ist Vorsicht geboten
Öffentliche Parkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Vielmehr ist es auch auf belebten Abstellplätzen hinzunehmen, dass die Fahrzeugbenutzer kleine, gut sichtbare Eisflächen umgehen oder übersteigen müssen, ehe sie den rutschfreien Bereich erreichen. Stürzt ein Kunde dennoch in einer solchen Situation, kann er weder die Kommune, noch ein Unternehmen (hier: Sparkasse) haftbar machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall begab sich der Kläger im März 2010 nachmittags zu einer Niederlassung der beklagten Sparkasse in Diez. Er stellte sein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz ab. Als er es verlassen hatte und auf dem Weg zur Sparkasse war, glitt er auf einer ca. 50 cm großen, gut sichtbaren Eisfläche aus, stürzte und zog sich u.a. eine folgenreiche Sprunggelenksverletzung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
- 5 U 433/11 -
Elterliche Aufsichtspflicht: Mutter von Fünfjährigem haftet nicht nach Zusammenstoß mit 76-jährigem Passanten wegen zu großem Abstand zum Kind
Eltern sind in Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht allenfalls dazu gehalten, ihrem Kind auf allgemeine Sicht- und Rufweite zu folgen
Bei einem Unfall mit einem minderjährigen Kind kann von einer grundsätzlichen Haftung der Eltern nicht ausgegangen werden. Die Aufsichtspflicht wird nicht bereits deshalb verletzt, weil der Abstand zwischen Kind und Begleiter so groß ist, dass ein Unfall durch den Beaufsichtigenden nicht verhindert werden konnte. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall verklagte ein 76-jähriger Mann die Mutter eines Jungen, nachdem er mit diesem auf einem Fußweg zusammengestoßen war und sich folgenschwere Verletzungen zugezogen hatte. Der Fünfjährige, der auf einem Fahrrad fuhr, war in Begleitung eines Bekannten unterwegs und kam gerade von einem Spielplatz, als sich der Unfall ereignete. Nach Aussage des Klägers sei der Junge... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.12.2012
- 1 U 1245/08 -
Opfer erhält nach tätlicher Auseinandersetzung Schmerzensgeld für Verlust eines Augapfels
Zahlung von 27.000 Euro Schmerzensgeld in Anbetracht gravierender und irreversibler Körper- und Gesundheitsschäden gerechtfertigt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro für den Verlust seines rechten Augapfels nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Ehepaar zugesprochen. Der Schlag des beklagten Ehemannes gegen den Kopf des Klägers war nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Die Klage gegen die beklagte Ehefrau wurde dagegen abgewiesen, da sie die Verletzung am Auge des Klägers nicht verursacht haben konnte.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zwischen den bereits zuvor zerstrittenen Parteien im November 2006 zu einem heftigen Wortwechsel und schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Kläger erlitt in dieser Situation eine erhebliche Verletzung am rechten Auge, das drei Monate später sogar entfernt werden musste. Seither muss er mit einer Glasprothese leben. Der Kläger hat... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2011
- 5 U 362/11 -
Sturz im Blumenladen: Blatt auf dem Fußboden bringt Kundin zu Fall
Zur Verkehrssicherungspflicht in einem Blumenladen
Kommt ein Kunde infolge des Ausrutschens auf einem Pflanzenblatt in einem Blumenladen zu Schaden, so kann er dafür nicht den Betreiber des Geschäftes haftbar machen. Wurden alle nötigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung getroffen, indem beispielsweise ausreichend ausgefegt wurde, so stellt ein einzelnes Blatt auf dem Fußboden noch keine Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im vorliegenden Fall klagte eine Frau auf Schmerzensgeld, nachdem sie in einem Blumengeschäft auf dem Blatt einer Pflanze ausgerutscht und gestürzt war.Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass der beklagte Blumenhändler weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung hafte, denn dieser habe die ihm obliegende Pflicht zur Verkehrssicherung nicht verletzt. Die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 22.12.2011
- 5 U 1348/11 -
Möglicherweise unbegründeter Diebstahlsvorwurf – Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Gericht verneint Persönlichkeitsrechtsverletzung
Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl hin, darf der Geschäftsleiter eines Warenhauses gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf erheben und bis zur endgültigen Klärung auch wiederholen. Ist in einem solchen Fall ein Diebstahl letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schmerzensgeld wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls passierte im Oktober 2009 die Kasse eines Warenhauses in Idar-Oberstein, ohne eine Schachtel mit Aktenklammern zu bezahlen, die er in seiner rechten Jackentasche aufbewahrte. Er wurde daraufhin unter dem Vorwurf des Ladendiebstahls gestellt. Der Kläger gab an, er habe die Aktenklammern eingesteckt, weil er die Hände für andere Artikel gebraucht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
