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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Notarrecht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.03.2012
- 82 OH 124/11 -
Landgericht Berlin hebt Kostenberechnung eines Notars wegen Pflichtverstößen bei der Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages auf
Notar hatte 2-Wochen-Frist vor der Beurkundung des Kaufvertrages nicht eingehalten
Wegen unrichtiger Sachbehandlung hat die für Kostensachen zuständige Zivilkammer 82 des Landgerichts die Kostenberechnung eines Notars für die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages aufgehoben.
Der Notar habe bei der Beurkundung gegen seine rechtlichen Pflichten verstoßen. Dies führe zur Nichterhebung der im Verfahren geltend gemachten Kosten.In seinem Beschluss beanstandet das Landgericht einen Verstoß gegen die Pflicht des Notars, dem Verbraucher den Text des beabsichtigten Rechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen. Zudem habe der Notar keine hinreichenden Gründe für die nur ausnahmsweise zulässige Aufspaltung des Vertrages in getrennt zu beurkundenden Angebots- und Annahmeerklärungen genannt. Schließlich seien weitere Prüfungs- und Belehrungspflichten nicht eingehalten worden. Wegen unrichtiger... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2011
- VII ZB 89/10 -
BGH zur Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen
Rechtsnachfolge muss durch Urkunden nachgewiesen werden können
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die für eine Zwangsvollstreckung notwendige Vollstreckungsklausel erteilen kann.
In vielen Fällen werden Kredite von Banken dadurch abgesichert, dass der Kreditnehmer der finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellt. Gleichzeitig unterwirft er sich wegen des Anspruchs aus der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung. Wird die Grundschuld an einen Dritten (Zessionar) abgetreten, kann nunmehr dieser aus dem Vollstreckungstitel (der Unterwerfungserklärung) wegen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.05.2011
- C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 und C-52/08 -
EuGH: Staatsangehörigkeitserfordernis für Zugang zum Notarberuf stellt verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar
EU-Mitgliedsstaaten dürfen Beruf des Notars nicht ausschließlich eigenen Staatsangehörigen vorbehalten
EU-Mitgliedstaaten ist es nicht erlaubt, den Zugang zum Beruf des Notars nur ihren eigenen Staatsangehörigen vorzubehalten. Mit den Tätigkeiten, die die Notare in den betreffenden Mitgliedstaaten derzeit ausüben, werden zwar im Allgemeininteresse liegende Ziele verfolgt, doch sind sie nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des EG-Vertrags verbunden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Kommission hat gegen sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und Österreich) Vertragsverletzungsklagen erhoben, weil sie den Zugang zum Beruf des Notars ihren Staatsangehörigen vorbehalten, was nach Ansicht der Kommission eine durch den EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt. Die Kommission rügt ferner,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 28.06.2007
- 5 U 105/05 -
Bei nicht vollständiger notarieller Beurkundung ist Grundstückskaufvertrag unwirksam
Kaufvertrag über Grundstück am Spremberger Marktplatz unwirksam
Wenn im einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück nicht alle über den Grundstückskauf getroffenen Vereinbarungen aufgenommen worden sind, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen hatte im Jahre 1996 mehrere Grundstücke zur Marktplatzbebauung in der Innenstadt von Spremberg erworben. Im Gegenzug hatte das Wohnungsbauunternehmen durch notariellen Vertrag ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück in exponierter Lage in der Innenstadt veräußert. Eine Eintragung dieser Veräußerung im Grundbuch ist bis heute nicht erfolgt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.05.2007
- Not 5/07 -
Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
Verstoß gegen das Gebührenteilungsverbot der Bundesnotarordnung
Ein Notar, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist und in dieser Eigenschaft mit weiteren Rechtsanwälten zu einer Partnerschaft verbunden ist, darf die Gebühren aus seiner Notartätigkeit nicht pauschal, unmittelbar und vollumfänglich der Partnerschaft zufließen lassen. Er verstößt damit gegen das so genannte Gebührenteilungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 4 Bundesnotarordnung. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In etlichen Bundesländern, darunter Niedersachsen, dürfen Notare auch als Rechtsanwälte – so genannte Anwaltsnotare – tätig sein. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt darf sich ein Anwaltsnotar mit anderen Rechtsanwälten zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen.Das OLG Celle hat in seinem Beschluss klargestellt, dass diese Erlaubnis nicht dazu führen darf,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2005
- 3 W 221/05 -
Notare dürfen Kosten des automatisierten Grundbuchabrufs abrechnen
Gute Nachrichten für Notare: Das Pfälzische Oberlandesgericht hat eine lange Zeit strittige Gebührenfrage von großer praktischer Bedeutung entschieden.
Es ging um die Kosten für die den Notaren eröffnete automatisierte Abfrage der elektronischen Grundbücher, die zur Vorbereitung von Grundstücksgeschäften erforderlich sind: Dürfen solche Gebühren auf die Notarkunden als verauslagte Gerichtskosten abgewälzt werden, oder sind sie bereits mit den notariellen Gebühren für das Hauptgeschäft abgegolten?Der 3. Zivilsenat war... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.12.2005
- 2 BvR 1779/05 -
Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg erfolglos
Die Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars in Baden, der sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung wandte, wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 LJKG ist ab dem 1. Januar 2006 der Notar Gläubiger der Gebühren und Auslagen. Der Großteil der vereinnahmten Gebühren ist gemäß § 12 LJKG an die Landeskasse abzuführen.Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers unterfalle die Regelung der Gebührenanteile der Notare nicht der ausschließlichen Regelungszuständigkeit des Bundes.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.05.2005
- 2 VA (Not) 25/04 -
OLG Köln zum Verfahren bei der Besetzung von Anwaltsnotarstellen in NRW
Der Notarsenat des OLG Köln hat in mehreren Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung sogenannter Anwaltsnotarstellen entschieden: Ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle, das auf einer Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht in ihrer bisherigen Gewichtung für verfassungsrechtlich unzureichend erachteten Auswahlmaßstäbe beruht, leidet an erheblichen Mängeln, die die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 19.04.2005
- 1 BvR 2561/03 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Anwaltsnotare in überörtlichen Sozietäten dürfen ihre Amtsbezeichnung auf allen Geschäftspapieren angeben
Auf die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Anwaltsnotars hin stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass § 29 Abs. 3 Satz 1 Bundesnotarordnung (BNotO) mit Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) unvereinbar und nichtig ist, soweit Anwaltsnotaren in überörtlichen Sozietäten untersagt wird, die Amtsbezeichnung als Notar auf Geschäftspapieren anzugeben, die nicht von der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.04.1998
- 1 BvR 1773/96 -
Sozietätsverbote zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer sind verfassungswidrig
Der Erste Senat des BVerfG hat in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren entschieden, daß das Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist. Der Senat hat deshalb ein vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgesprochenes Sozietätsverbot aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Das Verfassungsbeschwerde-Verfahren betraf die Frage, ob ein Anwaltsnotar eine Sozietät mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern eingehen darf, die zugleich Wirtschaftsprüfer sind.Weder das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer oder das der Rechtsanwälte oder Notare enthält ein ausdrückliches Sozietätsverbot für Anwaltsnotare, also Rechtsanwälte, die das Amt des Notars... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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