wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.05.2007
Not 5/07 -

Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen

Verstoß gegen das Gebührenteilungsverbot der Bundesnotarordnung

Ein Notar, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist und in dieser Eigenschaft mit weiteren Rechtsanwälten zu einer Partnerschaft verbunden ist, darf die Gebühren aus seiner Notartätigkeit nicht pauschal, unmittelbar und vollumfänglich der Partnerschaft zufließen lassen. Er verstößt damit gegen das so genannte Gebührenteilungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 4 Bundesnotarordnung. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

In etlichen Bundesländern, darunter Niedersachsen, dürfen Notare auch als Rechtsanwälte – so genannte Anwaltsnotare – tätig sein. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt darf sich ein Anwaltsnotar mit anderen Rechtsanwälten zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen.

Das OLG Celle hat in seinem Beschluss klargestellt, dass diese Erlaubnis nicht dazu führen darf, dass die Notargebühren der Rechtsanwaltspartnerschaft automatisch zugeführt werden. Notare seien unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Als solche müssen sie die Gewähr für eine unabhängige und unparteiliche Amtsführung bieten. Ausfluss dieses Grundsatzes ist das Verbot, die Gebühren mit Dritten zu teilen. Dieser Grundsatz würde jedoch durch eine entsprechende Gebührenregelung im Partnerschaftsvertrag "ausgehebelt" werden. Besteht eine solche Vereinbarung, muss der Notar für eine Änderung sorgen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 06.08.2007

Urteile zu den Schlagwörtern: Gebühren | Notar | Partnerschaftsvertrag | Rechtsanwalt | Rechtsanwältin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4666 Dokument-Nr. 4666

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4666

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?