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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Newsletter“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013
- 12 O 172/12 -
LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro
Angebotene Kaffeemaschine ist lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads
Das Landgericht Bielefeld hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als "Senseo Edelstahl Kaffeemaschine" bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Unternehmen Druckerpatronen und Handyzubehör im Betreff seines Newsletters, der an 2,5 Millionen Empfänger ging, mit einer Sonderaktion wie folgt:"Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95 % billiger."Im nachfolgenden Text hieß es:"Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse."Eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine wurde jedoch nicht angeboten, sondern tatsächlich verkaufte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2009
- I ZR 218/07 -
BGH: Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt vor
Die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Der Empfänger kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Anwaltskanzlei ein Newsletter übersandt. Der 15-seitige Newsletter enthielt Informationen für Kapitalanleger. Da die Kanzlei einen solchen Newsletter nicht angefordert hatte, mahnte sie den Absender ab. Nachdem sich der Absender weigerte die begehrte Unterlassungserklärung abzugeben, erhob die Kanzlei Klage. Das Landgericht Frankfurt a.M. gab... Lesen Sie mehr
Landgericht Essen, Urteil vom 20.04.2009
- 4 O 368/08 -
Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung
Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar
Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den Newsletter der Beklagten zugesandt. Die Beklagte bediente sich bei der Versendung des Newsletters des Single-Opt-In-Verfahrens, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2007
- 15 O 346/06 -
E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens stellt keine Werbemaßnahme dar
Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht oder in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Wird eine E-Mail zur Bestätigung eines Newsletters im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens zugesandt, so liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Eine solche E-Mail stellt keine Werbung dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt der Antragsteller per E-Mail einen Newsletter von der Antragsgegnerin. Er behauptete, er habe die Zusendung nicht veranlasst und meinte, bei der E-Mail handele es sich um Werbung. Antragsgemäß hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen und der Antragsgegnerin untersagt, an den Antragsteller Werbeschreiben per E-Mail zu übersenden.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.09.2012
- 29 U 1682/12 -
E-Mail zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung im Double-Opt-In-Verfahren stellt Werbung dar
Gewerbetreibender hat Anspruch auf Unterlassung
Eine E-Mail, die im Double-Opt-In-Verfahren zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, ist als unerlaubte Werbung zu qualifizieren. Ein Gewerbetreibender hat in diesem Fall einen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, begehrte von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails. Die Beklagte war im Bereich der Anlageberatung tätig und bot auf ihrer Internetseite einen kostenlosen "Newsletter" an. Die Beklagte sendete der Klägerin eine E-Mail zu, mit der zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung... Lesen Sie mehr
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