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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Musikdarbietung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019
- 12 O 263/18 -

Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück "Der Idiot" keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden

Erwerb von Nutzungsrechten von der GEMA für Musikwerk als bühnenmäßige Darstellung nicht möglich

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski aufzuführen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bekannte Tonkünstler Parviz Mir-Ali hatte im Jahre 2015 die Musik zu dem Bühnenstück "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski in der Inszenierung von Matthias Hartmann für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Im Jahre 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden zusammen mit der von Mir-Ali komponierten Musik. Für die Spielzeit 2016/2017 zahlte das Schauspielhaus Düsseldorf dem Tonkünstler eine pauschale Vergütung. Zahlungen für die weiteren Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 verweigerte das Schauspielhaus unter Hinweis auf seine Zahlungen an die GEMA. Der klagende... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.03.2018
- 2 L 111/18.KO -

Keine Vergnügungs­steuer­pflicht für Festival für elektronische Musik

Festival "World of Elements" ist als Musik- und nicht als steuerpflichtige Tanzveranstaltungen anzusehen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem Eilantrag einer Veranstaltungs­agentur stattgegeben und entschieden, dass für ein Festival für elektronische Musik keine Vergnügungssteuer besteht.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens - eine Veranstaltungsagentur - veranstaltete in den Jahren 2015, 2016 und 2017 das Festival "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz. Mit zwei Bescheiden zog die Stadt Koblenz die Antragstellerin zur Vergnügungssteuer für die drei Veranstaltungen in fünfstelliger Höhe heran. Der Steuerbemessung wurden die erzielten Eintrittsentgelte... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.12.2015
- 6 U 54/13 und 6 U 43/14 -

GEMA-Gebühren: Stadt Kiel haftet nicht für Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen auf der Kieler Woche

Stadt Kiel ist im urheberrechtlichen Sinne nicht Veranstalterin sämtlicher öffentlicher Musikdarbietungen

Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der "Kieler Woche", sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musik­veranstaltungen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichte und wies die Klagen der GEMA gegen die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt rund 800.000 Euro zurück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die GEMA nimmt als Verwertungsgesellschaft die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte von Urhebern wahr. Sie verlangte von der Stadt Kiel Zahlungen für die Nutzung von Urheberrechten durch musikalische Darbietungen während der "Kieler Woche" in den Jahren 2006 bis 2012 in Höhe von rund 800.000 Euro. In den Jahren... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2005
- 67 S 238/02 -

Recht zur Mietminderung von 5 % aufgrund Lärmbelästigung durch Jazzkeller

Kein Ausschluss des Minderungsrechts wegen fehlendem Baumangel und Überschreitung des Lärmpegels durch Spitzenwerte

Geht von einem Jazzkeller eine Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies selbst dann eine Mietminderung von 5 %, wenn gar kein Baumangel vorliegt und nur vereinzelt durch Spitzenwerte die Lärmgrenze überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Mieter einer Wohnung berechtigt waren wegen einer Lärmbelästigung durch einen Jazzkeller ihre Miete zu mindern. Durch Musik kam es immer wieder in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr zu einem Lärmpegel von über 25 dB (A). Der Fall landete schließlich vor Gericht.Das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 11.10.2012
- 5 L 892/12.NW -

VG Neustadt: "Pfalztreffen 2012" der NPD darf stattfinden

Stadt Pirmasens darf NPD "Pfalztreffen 2012" gemäß des Versammlungsgesetzes nicht verbieten

Das von der Stadtverwaltung Pirmasens gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am kommenden Samstag im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012" durchzuführen, ist vorerst nicht vollziehbar. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der NPD-Kreisverband Westpfalz möchte am Samstag, dem 13. Oktober 2012, im Strecktalpark in Pirmasens ein sog. "Pfalztreffen 2012", auch "Kundgebung/Familienfest" genannt, veranstalten. Dabei sollen Redebeiträge und Musikdarbietungen verschiedener sog. Rechtsrock-Gruppen - als "Top-Act" soll die Gruppe "Lunikoffverschwörung" spielen - von einer auf einem LKW aufgebauten Bühne mit Lautsprecherverstärkung... Lesen Sie mehr