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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2020
- 3 A 11024/19.OVG -
Liebesbeziehung zu einem Gefangenen rechtfertigt die Entfernung einer JVA-Beamtin aus dem Dienst
Dienstentfernung wegen schweren Dienstvergehens begründet Entlassung
Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine - zurzeit vom Dienst freigestellte - Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr.Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungs-gerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe. Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei... Lesen Sie mehr
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